Schlagwort-Archive: Blasphemie

Achtung, heilige Gefühle!

Ludwig Marcuse zu Grosz‘ „Christus mit der Gasmaske“ (1930)

(Blasphemie-Splitter V)

Vor gut 90 Jahren, zum 17. Juni 1930, berichtete Ludwig Marcuse in der „Weltbühne“ davon, George Grosz‘ berühmter Christus mit Stahlhelm und Gasmaske sei in einer Berliner „proletarischen Kunstausstellung“ von Polizisten beschlagnahmt worden.1 Die Beschlagnahmung bildete eine Episode im langwierigen juristischen Tauziehen um jene Graphik, die dem avantgardistischen Künstler Grosz eine Anklage wegen Gotteslästerung eingebracht hatte. Sie zeigte Jesus am Kreuz mit Kommissstiefeln an den Füßen und einer Gasmaske vor dem Gesicht sowie der Unterschrift „Maul halten und weiter dienen“. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und darf als einer der wichtigsten politischen Prozesse der Weimarer Republik gelten, wo exemplarisch Fragen von Militarismus, Ethik und der Legitimität von Kritik verhandelt wurden.2 Gerade war ein Freispruch von Grosz durch das Landgericht aus dem Vorjahr, der die erstinstanzliche Verurteilung revidiert hatte, wiederum vom Reichsgericht aufgehoben worden – das war der unmittelbare Anlass der Beschlagnahmungsaktion. In seinem Artikel diskutiert Ludwig Marcuse, der später als Jude von den Nazis ins Exil getriebene Philosoph und Literat, ein auch heute noch aktuelles Grundproblem: „Hat der Staatsbürger einen Anspruch auf Anstoßnehmen? Kann es sinnvoll so etwas geben wie staatlicher Schutz irgendwelcher Gefühle? Und wenn man prinzipiell einen solchen Schutz fordern sollte: welche Ideen und Gefühle sind dann zu schützen und welche nicht?“

Aus seiner Sympathie für Grosz macht der Autor des Weltbühne-Artikels zunächst einmal keinen Hehl. Die Begründung des Freispruchs durch das Landgericht im Vorjahr, die auf die integere Gesinnung des Künstlers abgestellt habe, sei richtig. Mit dieser Feststellung aber hält er die Probleme rund um die Graphik nicht für ausgeräumt: „Ist die Verletzung eines Gefühls wirklich dadurch aufgehoben, daß der Verletzer in guter Gesinnung verletzt hat? Wenn die Verletzung heiliger Gefühle eine strafbare Handlung ist, wenn der Staat die Aufgabe hat, heilige Gefühle zu schützen: so sind die Motive des Frevlers von untergeordneter Bedeutung.“ Die besten Absichten von Grosz könnten die Tatsache nicht zunichte machen, dass sich Menschen in ihren heiligen Gefühlen durch ihn verletzt fühlten. Sollten also umgekehrt diese verletzten Gefühle der Maßstab dafür sein, was verboten und sanktioniert gehört? Achtung, heilige Gefühle! weiterlesen

  1. Ludwig Marcuse, „Achtung, heilige Gefühle!“, in: Weltbühne, 26 (1930), S.914-916. []
  2. Vgl. zuletzt Rosa von der Schulenburg, Was will, kann und darf Satire? Der Gotteslästerungs-Prozess gegen George Grosz, in: Sandra Frimmel/ Mara Traumane (Hg.): Kunst vor Gericht. Ästhetische Debatten im Gerichtssaal, Berlin 2018, S.249-265. []

Der Leipziger Tolstoi-Prozess 1901

(Blasphemie-Splitter IV)

Mit dem 1871 entstandenen Deutschen Kaiserreich wurde ein einheitliches Reichsstrafgesetzbuch geschaffen. Der Tatbestand der Gotteslästerung wurde in § 166 geregelt, der im Kern für die nächsten fast einhundert Jahre Bestand haben sollte. Wer “öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästert” bzw. christliche Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften beschimpfe, dem wurde darin bis zu drei Jahre Gefängnis angedroht. Die Zahl der Ermittlungen und Verurteilungen wegen Blasphemie blieb im Kaiserreich insgesamt allerdings überschaubar. Trotzdem stellte das Delikt, neben Anklagen wegen politischen Umsturzes und Sittenlosigkeit, eine Säule im Kampf des Obrigkeitsstaates gegen unliebsame Meinungen und liberale Haltungen dar.1 Öffentlichkeitswirksam waren insbesondere Verfahren gegen Schriftsteller und Theaterleute; der spektakulärste Fall eines Gotteslästerungsprozesses betraf das Drama “Das Liebeskonzil” aus der Feder ds Schriftstellers Oskar Panizza, der 1895 zu einem Jahr Einzelhaft verurteilt wurde.2

Einen anderen interessanten Fall repräsentiert der Leipziger Tolstoi-Prozess. Er betraf eine christliche Kirche, die in Deutschland kaum als Anwalt in eigener Sache tätig werden konnte. Der Leipziger Tolstoi-Prozess 1901 weiterlesen

  1. Vgl. insgesamt Stark, Gary D. Stark, Banned in Berlin. Literary Censorship in Imperial Germany 1871-1918, New York/ Oxford 2012. []
  2. Maßgeblich Michael Bauer, Oskar Panizza, München/Wien 1984. []

„L’affaire Mila“

Ein Lehrstück invektiver Kommunikation

Worum es geht

Wie viele Gleichaltrige nutzt auch Mila, eine 16jährige Gymnasiastin aus dem Département Isère im Osten Frankreichs, gerne die Online-Plattform Instagram. Am 18. Januar 2020 eskaliert dort ein Streit, nachdem die junge Frau in einem Livevideo offen über ihre Homosexualität gesprochen und den Annäherungsversuch eines Mannes zurückgewiesen hat. Von anderen muslimischen Teilnehmern sieht sie sich nicht nur mit dem Vorwurf des Rassismus konfrontiert, sondern auch als „dreckige Hure“ bzw. „schmutzige Lesbe“ beschimpft. Mila antwortet mit einem weiteren Video, worin sie zu einem großen Rundumschlag ausholt: „Ich hasse Religion. Im Koran ist nur Hass darin. Islam ist Scheiße, das ist, was ich denke. Ich bin nicht rassistisch, überhaupt nicht. Man kann nicht rassistisch gegenüber einer Religion sein. Ich habe gesagt, was ich denke, du wirst mich nicht dazu bringen, das zu bereuen. Es gibt immer Leute, die sich aufregen, ich mache mir nichts daraus, ich sage, was ich will, was ich denke. Deine Religion ist Scheiße, deinem Gott stecke ich den Finger in den Arsch. Danke, auf Wiedersehen.“

Daraufhin bricht eine Welle von Schmähungen über die junge Frau herein. Nach eigenen Angaben erhält sie bis zu 200 Hassbotschaften in der Minute, darunter auch Morddrohungen. Schnell rät ihr die Leitung ihrer Schule aus Sicherheitsgründen von einer weiteren Teilnahme am Unterricht ab. Dort gibt es offenkundig einen großen Anteil von muslimischen Schülerinnen und Schülern, die sich durch ihre Äußerungen verletzt fühlen. Würde Mila an die Schule zurückkommen, so äußert einer von ihnen, dann würde sie getötet. Tatsächlich muss das Mädchen abtauchen, die gesamte Familie wird schließlich unter Polizeischutz gestellt. Sie befürchte, aufgrund ihrer Bekanntheit im ganzen Land keine Schule zu finden, die sie aufnehme, so sagt sie Wochen später. „L’affaire Mila“ weiterlesen

Ein Frühmittelalter (fast) ohne Blasphemie

(Blasphemie-Splitter III*)

 

Sie stellt in der Geschichte der Gotteslästerung einen Meilenstein dar: Die Novelle 77 des Kaisers Justinian, erlassen vielleicht 542 aufgrund einer Häufung von Naturkatastrophen und Seuchenausbrüchen, war das erste wirkliche Blasphemie-Gesetz der christlichen Welt. Sie wandte sich an die eigenen Untertanen und verbot unter harten Strafandrohungen blasphema verba, konkret das Schwören bei den Haaren und dem Haupt Gottes.1 Langfristig sollte ihr eine starke Resonanz beschieden sein, Kaiser und Könige des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit beriefen sich in ihrer Gesetzgebung auf dieses Vorbild.

Vorerst aber blieb das Gesetz ein ziemlich isoliert in die historische Landschaft ragendes Monument und fand im westlichen Europa sowohl kurz- als auch mittelfristig kaum Nachfolger.2 Lassen wir kurz die wenigen Ausnahmefälle von Blasphemie-Normen zwischen dem 6. und dem 12. Jahrhundert Revue passieren. Ein Frühmittelalter (fast) ohne Blasphemie weiterlesen

  1. Mischa Meier, Das andere Zeitalter Justinians. Kontingenzerfahrung und Kontingenzbewältigung im 6. Jahrhundert n. Chr., Göttingen 2003, S.587ff []
  2. Vgl. Gerd Schwerhoff, Gott und die Welt herausfordern. Theologische Konstruktion, rechtliche Bekämpfung und soziale Praxis der Blasphemie vom 13. bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts, Habilitationsschrift Bielefeld 1996 (korrigierte und gekürzte Online-Fassung 2004 https://pub.uni-bielefeld.de/record/2304832), S.263ff., mit weiteren Verweisen. Wichtige Ergänzungen und Korrekturen dazu bei Corinne Leveleux, La parole interdite. Le blasphème dans la France médiévale (XIIIe-XVIe siècles): du péché au crime, Paris 2001, S.59ff. und Bettina Lindorfer, Bestraftes Sprechen. Zur historischen Pragmatik des Mittelalters, München 2009, S.136ff. []

Verkürbissung eines Kaisers

(Blasphemie-Splitter II*)

Das Delikt der Blasphemie entwickelte sich im Schoß des Judentums und insbesondere des Christentums, mithin im Kontext monotheistischer Bekenntnisse.1 In der polytheistisch geprägten Welt des Altertums bedeutete ‚Gotteslästerung‘ in erster Linie einen Verstoß gegen das rechte Ritualverhalten, z. B. in Form des Tempelraubes oder dem Frevel gegenüber Götterstatuen. Vor allem im Athen des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. gewann zudem das Delikt der Asebie Kontur; Gottlosigkeit, etwa in Form frevelhafter Ansichten über die Götter, wurde vorwiegend Philosophen wie Anaxagoras, Protagoras, Diagoras und nicht zuletzt Sokrates vorgeworfen.2

Mit dem Übergang von der Republik zum Prinzipat entstand aber auch in der römischen Welt ein neuer Ansatzpunkt für die Herabsetzung der Götter, eines vergöttlichten Kaisers nämlich. Verkürbissung eines Kaisers weiterlesen

  1. Jan Assmann, Totale Religion. Ursprünge und Formen puritanischer Verschärfung, Wien 2016. []
  2. Jean Rudhardt, La définition du délit d’impiètè d’après la legislation attique, in: Museum Helveticum 17 (1960), S.87-105. []

Noch eine Geschichte der Blasphemie?

Ein Blick auf die Forschungslage
(Blasphemie-Splitter I)

Gerade habe ich eine Geschichte der Gotteslästerung von der Antike bis zur Gegenwart abgeschlossen (“Verfluchte Götter. Die Geschichte der Blasphemie”, S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main). Sie sollte eigentlich im Herbst 2020 erscheinen, wird aber nun, Corona-bedingt, vermutlich erst nächstes Jahr auf den Markt kommen. Auf kliotop sollen in loser Folge zum Thema einige Aspekte thematisiert werden, die im Buch keinen (ausreichenden) Platz fanden.

Dazu gehört vor allem anderen der Blick auf die bisherige historische Forschung. Gibt es nicht schon genug einschlägiger Studien? Gerade auch solche aus jüngerer Zeit? Wozu also noch eine Geschichte der Blasphemie? Auf den ersten Blick mag eine Überblicksdarstellung verzichtbar erscheinen. Aber gerade denjenigen Büchern die als Gesamtdarstellung daherkommen, haften doch etliche, manchmal ebenso offenkundige wie ärgerliche Mängel an. Weil jede moderne Überblicksdarstellung stets auf den Schultern ihrer Vorgänger steht, auch wenn diese keine Riesen sein mögen, ist es angemessen, die Forschungslage kurz zu beleuchten und zu bewerten. Noch eine Geschichte der Blasphemie? weiterlesen