Ständischer Ballast
in der Plagiatsdebatte
Wer als Inhaber eines Doktortitels heutzutage in die Frühe Neuzeit zurückblickt, fühlt sich zwischen Wehmut und Erleichterung hin- und hergerissen. Wehmut, weil damals der Doktortitel weit mehr war als der Nachweis zu Befähigung vertiefter wissenschaftlicher Qualifikation in einem bestimmten Fach. Vielmehr wurde mit dem Titel so etwas wie eine persönliche Adelsqualität erworben, die einen Bürgerlichen de facto über seinen Stand hinaushob. Goldene Zeiten! Erleichterung stellt sich dann aber beim Blick auf die anfallenden Kosten für den Promotionsakt ein, die nur von wohlhabenden Kandidaten gestemmt werden konnten: Prüfungsgebühren für die Fakultätskasse, Geschenke für Prüfer und andere Universitätsangehörige, Auslagen für den üppigen Doktorschmaus, für Umzüge und Musik – das alles konnte sich im 17. Jahrhundert schon mal auf mehrere hundert Taler summieren. Und die Dissertationen selbst? Über ihre Qualität lässt sich kaum eine generalisierende Aussage machen. Ungewohnt aber für moderne Betrachter ist die Tatsache, dass sie oft, vielleicht sogar meist, gar nicht vom Promovenden selbst, sondern vom „Präses“ (Doktorvater) verfasst worden waren. Der angehende Doktor hatte sie als „Respondent“ nur während der Disputation zu verteidigen.
Lang ist’s her, so könnte man sagen, jedoch: Manch ständische Elemente im Dissertationswesen haben sich bis heute nicht vollkommen verloren. Zuviel der Ehre! weiterlesen