Archiv für den Monat: August 2020

Der Teufel gehört nicht auf die Bühne!

Zensoren gegen Gotteslästerung in Literatur und Theater
(18./19. Jahrhundert)
(Blasphemie-Splitter VIII)

Blasphemie-Beschuldigungen waren nicht nur in der Sphäre des Strafrechts angesiedelt, sondern spielten bereits im Vorfeld eine Rolle, im Bereich der Zensur. Für alle neuzeitlichen Instanzen zur Kontrolle des gedruckten Wortes gab es einige universell verwendbare Hauptargumente: Neben dem politischen Vorwurf des „Verrates“ und dem moralischen Verdikt der „Sittenlosigkeit“ war das es eben auch die religiös motivierte Anklage der Gotteslästerung.1 Im Reich waren „lästerliche, schmähliche Bücher“ spätestens seit dem Reichsabschied von 1570 verboten gewesen.2 Und auch in den dichteren Zensurbestimmungen des späten 18. Jahrhunderts ist das Blasphemie-Motiv direkt oder indirekt zu finden: So hieß es in einer josephinischen Zensurbestimmung, Bücher, die gegen den Landesfürsten bzw. den Staat etwas Bedenkliches, in den Sitten etwas Freies oder in Religionssachen etwas „Anstößiges“ enthielten, sollten verboten bleiben; und in Preußen wandte sich 1788 das Wöllnersche Religionsedikt gegen „Secten, die mit ihren elenden Irrtümern das geoffenbarte Wort Gottes herabwürdigten und dem Christentum auf dem ganzen Erdboden „gleichsam Hohn zu bieten“.3 Im Zeitalter der Französischen Revolution verschärften sich die Konflikte um Zensur; die „Freiheit der Presse“ auf der Grundlage des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit wurde entschieden verteidigt, um die Wahrheitsfindung durch den rationalen Diskurs mündiger Bürger nicht zu behindern. Allein Überzeugung und Gewissen sollen hier Schranken setzen, nicht aber die guten Sitten, die Religion und die Staatsraison, wie der Zensor sage. Derlei Gründe seien viel zu vage und zweideutig. Speziell die Religion sei eine Herzenssache, religiöse Gedanken und Gesinnungen könne kein äußerer Zwang beeinflussen. „Jede Verfügung des Staates zur Festsetzung bestimmter religiöser Wahrheiten ist ungerecht. Kein Gesetz, das allgemein geltend wäre, lässt sich denken, weil die Religion jedes Menschen verschieden ist. […] Es kann daher Menschen geben, die gar keine Religion nöthig haben, weil sie um des bloßen Vernunftgebotes wegen recht zu thun Kraft und Willen haben.“ Die Pressefreiheit als „Palladium der Menschheit“ nutze umgekehrt dem Staat, den guten Sitten und der Religion. Sie entlarve Heuchler, sie untergrabe Bigotterie und Pfaffentum, und sie läutere nicht zuletzt „die Religion von den Schlacken der Unvernunft“.4

Vertreter der Staatsgewalt verteidigten demgegenüber umso vehementer die Zensur. Ein Memorandum des preußischen Polizeiministers Graf zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein vom Mai 1819 wendet sich gegen die Auffassung, es sei doch hinreichend, wenn ein Angegriffener gegen seinen Beleidiger vor Gericht ziehen könne. Der Teufel gehört nicht auf die Bühne! weiterlesen

  1. Dieter Breuer, Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland, Heidelberg 19822, S.19 []
  2. Bodo Plachta, Damnatur – Toleratur – Admittitur. Studien und Dokumente zur literarischen Zensur im 18. Jahrhundert, Tübingen 1994, S.22f. []
  3. Breuer, Zensur, S.103; Plachta, Damnatur, S.106f. []
  4. „Versuch über die Freiheit der Presse“, in: Beyträge zur Geschichte der französischen Revolution, Sechster Band, 1796, zit. n. Hans Hubert Houben, Der ewige Zensor, Kronberg/Ts. 1978 (ND v. 1926), S. 153, S.155. []

Mildernde Umstände?

Frühneuzeitliche Rechtsgutachten in Sachen Blasphemie
(Blasphemie-Splitter VII)

Gotteslästerung war für Theologen und Juristen seit dem Spätmittelalter eine Todsünde und ein schreckliches Verbrechen, das unter bestimmten Umständen jedoch lediglich als lässliche Sünde und kleineres Vergehen erschien. Das eröffnete die Möglichkeit, den Einzelfall einer kasuistischen Betrachtung zu unterwerfen. Frühneuzeitliche Rechtsgutachten bieten dafür anschauliche Beispiele. Allen hier kurz vorgestellten Fällen ist es gemeinsam, dass es gelang, die Todesstrafe abzuwenden. Darüber hinaus aber fielen die Strafen sehr unterschiedlich aus. 1722 hatten Tübinger Rechtskonsulenten den Casus eines schlecht beleumundeten Müllers zu diskutieren, der von einem gewalttäten Angriff auf einen Lehrjungen nur von seiner mit einem Kehrblech bewaffneten Frau und seinem Schwager abgehalten werden konnte und der, betrunken, zornig und weinend auf dem Boden liegend, auf Vorhaltungen der Frau über sein liederliches und gottloses Leben und seine drohende Verdammung beim Jüngsten Gericht ausrief, wenn ihm der Herrgott das zurechne, sei er eine „Bayer-Sau“. Mildernde Umstände? weiterlesen

Rituelle Lästerungen

Die imaginäre Hexensekte und der Vorwurf der Blasphemie
in der Frühen Neuzeit
(Blasphemie-Splitter VI)

Der Vorwurf der Gotteslästerung ist ein probates Mittel zur Stigmatisierung missliebiger Personen und Gruppen, wie viele Beispiele der frühneuzeitlichen Geschichte Europas zeigen. Aber ob konfessionelle Gegner oder abscheuliche Atheisten – sie alle konnten es an Gefährdungspotential nicht mit jener bedrohlichen Geheimorganisation aufnehmen, die die religiöse wie weltliche Ordnung so radikal in Frage zu stellen schien wie nichts anderes: den Hexen. Zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert wurden in der ganzen lateinischen Christenheit Tausende von Menschen, mehrheitlich Frauen, als Hexen bzw. Hexer verdächtigt, angeklagt und oft zum Tode verurteilt. Man warf ihnen vor, mit magischen Mitteln ihren Nachbarn tödliche Krankheiten angezaubert, das Vieh im Stall und die Ernte auf den Feldern geschädigt zu haben. Magie aber, so lehrten es christliche Theologen seit langem, wirkte nicht aus sich selbst heraus, sondern stellte gleichsam die Sprache dar, um mit dämonischen Kräften zu kommunizieren. In Wirklichkeit also steckte der Teufel hinter all jenem Schadenszauber, und genau das erhöhte noch einmal das Angstpotential der ganzen Angelegenheit. Es handelte sich also, wie die zeitgenössischen Prediger und Juristen ebenso wie die damaligen Massenmedien nicht müde wurden zu betonen, nicht allein um isolierte Untaten, gleichsam um gewöhnliche Kriminelle, sondern um einen organisierten Anschlag auf das christliche Gemeinwesen, um die Umtriebe einer satanischen Geheimsekte, die das Chaos befördern wollte und der eine unbekannte Zahl von Menschen anhingen – wer weiß, vielleicht sogar die Nachbarin, die sich immer so verdächtig verhielt?

Es verdient ausdrücklich festgestellt zu werden, dass es sich bei dieser angeblichen Sekte um eine völlig imaginäre Angelegenheit handelte, die als Gruppe in der Realität niemals existiert hat, unabhängig von der Tatsache, dass es die eine oder andere Person gab, die subjektiv durchaus der Meinung war, mit magischen Mitteln heilen oder auch schädigen zu können. Rituelle Lästerungen weiterlesen