Zensoren gegen Gotteslästerung in Literatur und Theater
(18./19. Jahrhundert)
(Blasphemie-Splitter VIII)
Blasphemie-Beschuldigungen waren nicht nur in der Sphäre des Strafrechts angesiedelt, sondern spielten bereits im Vorfeld eine Rolle, im Bereich der Zensur. Für alle neuzeitlichen Instanzen zur Kontrolle des gedruckten Wortes gab es einige universell verwendbare Hauptargumente: Neben dem politischen Vorwurf des „Verrates“ und dem moralischen Verdikt der „Sittenlosigkeit“ war das es eben auch die religiös motivierte Anklage der Gotteslästerung.1 Im Reich waren „lästerliche, schmähliche Bücher“ spätestens seit dem Reichsabschied von 1570 verboten gewesen.2 Und auch in den dichteren Zensurbestimmungen des späten 18. Jahrhunderts ist das Blasphemie-Motiv direkt oder indirekt zu finden: So hieß es in einer josephinischen Zensurbestimmung, Bücher, die gegen den Landesfürsten bzw. den Staat etwas Bedenkliches, in den Sitten etwas Freies oder in Religionssachen etwas „Anstößiges“ enthielten, sollten verboten bleiben; und in Preußen wandte sich 1788 das Wöllnersche Religionsedikt gegen „Secten, die mit ihren elenden Irrtümern das geoffenbarte Wort Gottes herabwürdigten und dem Christentum auf dem ganzen Erdboden „gleichsam Hohn zu bieten“.3 Im Zeitalter der Französischen Revolution verschärften sich die Konflikte um Zensur; die „Freiheit der Presse“ auf der Grundlage des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit wurde entschieden verteidigt, um die Wahrheitsfindung durch den rationalen Diskurs mündiger Bürger nicht zu behindern. Allein Überzeugung und Gewissen sollen hier Schranken setzen, nicht aber die guten Sitten, die Religion und die Staatsraison, wie der Zensor sage. Derlei Gründe seien viel zu vage und zweideutig. Speziell die Religion sei eine Herzenssache, religiöse Gedanken und Gesinnungen könne kein äußerer Zwang beeinflussen. „Jede Verfügung des Staates zur Festsetzung bestimmter religiöser Wahrheiten ist ungerecht. Kein Gesetz, das allgemein geltend wäre, lässt sich denken, weil die Religion jedes Menschen verschieden ist. […] Es kann daher Menschen geben, die gar keine Religion nöthig haben, weil sie um des bloßen Vernunftgebotes wegen recht zu thun Kraft und Willen haben.“ Die Pressefreiheit als „Palladium der Menschheit“ nutze umgekehrt dem Staat, den guten Sitten und der Religion. Sie entlarve Heuchler, sie untergrabe Bigotterie und Pfaffentum, und sie läutere nicht zuletzt „die Religion von den Schlacken der Unvernunft“.4
Vertreter der Staatsgewalt verteidigten demgegenüber umso vehementer die Zensur. Ein Memorandum des preußischen Polizeiministers Graf zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein vom Mai 1819 wendet sich gegen die Auffassung, es sei doch hinreichend, wenn ein Angegriffener gegen seinen Beleidiger vor Gericht ziehen könne. Der Teufel gehört nicht auf die Bühne! weiterlesen
- Dieter Breuer, Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland, Heidelberg 19822, S.19 [↩]
- Bodo Plachta, Damnatur – Toleratur – Admittitur. Studien und Dokumente zur literarischen Zensur im 18. Jahrhundert, Tübingen 1994, S.22f. [↩]
- Breuer, Zensur, S.103; Plachta, Damnatur, S.106f. [↩]
- „Versuch über die Freiheit der Presse“, in: Beyträge zur Geschichte der französischen Revolution, Sechster Band, 1796, zit. n. Hans Hubert Houben, Der ewige Zensor, Kronberg/Ts. 1978 (ND v. 1926), S. 153, S.155. [↩]