Archiv für den Monat: Juli 2020

Achtung, heilige Gefühle!

Ludwig Marcuse zu Grosz‘ „Christus mit der Gasmaske“ (1930)

(Blasphemie-Splitter V)

Vor gut 90 Jahren, zum 17. Juni 1930, berichtete Ludwig Marcuse in der „Weltbühne“ davon, George Grosz‘ berühmter Christus mit Stahlhelm und Gasmaske sei in einer Berliner „proletarischen Kunstausstellung“ von Polizisten beschlagnahmt worden.1 Die Beschlagnahmung bildete eine Episode im langwierigen juristischen Tauziehen um jene Graphik, die dem avantgardistischen Künstler Grosz eine Anklage wegen Gotteslästerung eingebracht hatte. Sie zeigte Jesus am Kreuz mit Kommissstiefeln an den Füßen und einer Gasmaske vor dem Gesicht sowie der Unterschrift „Maul halten und weiter dienen“. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und darf als einer der wichtigsten politischen Prozesse der Weimarer Republik gelten, wo exemplarisch Fragen von Militarismus, Ethik und der Legitimität von Kritik verhandelt wurden.2 Gerade war ein Freispruch von Grosz durch das Landgericht aus dem Vorjahr, der die erstinstanzliche Verurteilung revidiert hatte, wiederum vom Reichsgericht aufgehoben worden – das war der unmittelbare Anlass der Beschlagnahmungsaktion. In seinem Artikel diskutiert Ludwig Marcuse, der später als Jude von den Nazis ins Exil getriebene Philosoph und Literat, ein auch heute noch aktuelles Grundproblem: „Hat der Staatsbürger einen Anspruch auf Anstoßnehmen? Kann es sinnvoll so etwas geben wie staatlicher Schutz irgendwelcher Gefühle? Und wenn man prinzipiell einen solchen Schutz fordern sollte: welche Ideen und Gefühle sind dann zu schützen und welche nicht?“

Aus seiner Sympathie für Grosz macht der Autor des Weltbühne-Artikels zunächst einmal keinen Hehl. Die Begründung des Freispruchs durch das Landgericht im Vorjahr, die auf die integere Gesinnung des Künstlers abgestellt habe, sei richtig. Mit dieser Feststellung aber hält er die Probleme rund um die Graphik nicht für ausgeräumt: „Ist die Verletzung eines Gefühls wirklich dadurch aufgehoben, daß der Verletzer in guter Gesinnung verletzt hat? Wenn die Verletzung heiliger Gefühle eine strafbare Handlung ist, wenn der Staat die Aufgabe hat, heilige Gefühle zu schützen: so sind die Motive des Frevlers von untergeordneter Bedeutung.“ Die besten Absichten von Grosz könnten die Tatsache nicht zunichte machen, dass sich Menschen in ihren heiligen Gefühlen durch ihn verletzt fühlten. Sollten also umgekehrt diese verletzten Gefühle der Maßstab dafür sein, was verboten und sanktioniert gehört? Achtung, heilige Gefühle! weiterlesen

  1. Ludwig Marcuse, „Achtung, heilige Gefühle!“, in: Weltbühne, 26 (1930), S.914-916. []
  2. Vgl. zuletzt Rosa von der Schulenburg, Was will, kann und darf Satire? Der Gotteslästerungs-Prozess gegen George Grosz, in: Sandra Frimmel/ Mara Traumane (Hg.): Kunst vor Gericht. Ästhetische Debatten im Gerichtssaal, Berlin 2018, S.249-265. []

Grabräuber und das Geschäft mit menschlichen Überresten

Wie sollen Museen und universitäre Sammlungen mit menschlichen Überresten umgehen? Die kontroverse Debatte um ‚Human Remains‘ ist ohne einen Blick in die Frühe Neuzeit nicht zu verstehen. Denn damals entwickelte sich ein rücksichtsloser protokapitalistischer Wettbewerb um tote Menschenkörper, der bis heute nachwirkt.

(Folge 1 einer mehrteiligen Serie)

Auf der Jagd nach toten Körpern

Charles Byrne (1761–1783), einer der größten Menschen seiner Zeit, hatte auf dem Sterbebett nur einen Wunsch. Sein Leben lang war er als so genannter ‚irischer Riese‘ zur Schau gestellt worden. Damit sollte jetzt Schluss sein. Eine Beisetzung auf hoher See sollte eine Ausstellung seines Leichnams als anatomische Kuriosität verhindern. Unter keinen Umständen wollte er als medizinisches Präparat in einer Glasvitrine enden.

Byrnes letzter Wille wurde jedoch grob missachtet. Ohne es zu wissen, war er monatelang von einem Grabräuber beschattet worden, der nach Byrnes Tod 1783 sofort zuschlug, den Leichnam stahl und ihn im Auftrag des ehrgeizigen Naturforschers John Hunter (1728–1793) nach London überführte. Dort wurden Byrnes Gebeine präpariert und in der Hunterian Collection, Hunters Naturaliensammlung, als Skelett einer staunenden Öffentlichkeit präsentiert.[1]

Anatomische Kabinette wie die Hunterian Collection hatten sich seit langem zu begehrten Spekulationsobjekten entwickelt. Sammler aus aller Welt konkurrierten um die erlesensten und kunstfertigsten Präparate. Grabräuber und das Geschäft mit menschlichen Überresten weiterlesen