Archiv für den Monat: Juni 2020

Der Leipziger Tolstoi-Prozess 1901

(Blasphemie-Splitter IV)

Mit dem 1871 entstandenen Deutschen Kaiserreich wurde ein einheitliches Reichsstrafgesetzbuch geschaffen. Der Tatbestand der Gotteslästerung wurde in § 166 geregelt, der im Kern für die nächsten fast einhundert Jahre Bestand haben sollte. Wer “öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästert” bzw. christliche Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften beschimpfe, dem wurde darin bis zu drei Jahre Gefängnis angedroht. Die Zahl der Ermittlungen und Verurteilungen wegen Blasphemie blieb im Kaiserreich insgesamt allerdings überschaubar. Trotzdem stellte das Delikt, neben Anklagen wegen politischen Umsturzes und Sittenlosigkeit, eine Säule im Kampf des Obrigkeitsstaates gegen unliebsame Meinungen und liberale Haltungen dar.1 Öffentlichkeitswirksam waren insbesondere Verfahren gegen Schriftsteller und Theaterleute; der spektakulärste Fall eines Gotteslästerungsprozesses betraf das Drama “Das Liebeskonzil” aus der Feder ds Schriftstellers Oskar Panizza, der 1895 zu einem Jahr Einzelhaft verurteilt wurde.2

Einen anderen interessanten Fall repräsentiert der Leipziger Tolstoi-Prozess. Er betraf eine christliche Kirche, die in Deutschland kaum als Anwalt in eigener Sache tätig werden konnte. Der Leipziger Tolstoi-Prozess 1901 weiterlesen

  1. Vgl. insgesamt Stark, Gary D. Stark, Banned in Berlin. Literary Censorship in Imperial Germany 1871-1918, New York/ Oxford 2012. []
  2. Maßgeblich Michael Bauer, Oskar Panizza, München/Wien 1984. []

„L’affaire Mila“

Ein Lehrstück invektiver Kommunikation

Worum es geht

Wie viele Gleichaltrige nutzt auch Mila, eine 16jährige Gymnasiastin aus dem Département Isère im Osten Frankreichs, gerne die Online-Plattform Instagram. Am 18. Januar 2020 eskaliert dort ein Streit, nachdem die junge Frau in einem Livevideo offen über ihre Homosexualität gesprochen und den Annäherungsversuch eines Mannes zurückgewiesen hat. Von anderen muslimischen Teilnehmern sieht sie sich nicht nur mit dem Vorwurf des Rassismus konfrontiert, sondern auch als „dreckige Hure“ bzw. „schmutzige Lesbe“ beschimpft. Mila antwortet mit einem weiteren Video, worin sie zu einem großen Rundumschlag ausholt: „Ich hasse Religion. Im Koran ist nur Hass darin. Islam ist Scheiße, das ist, was ich denke. Ich bin nicht rassistisch, überhaupt nicht. Man kann nicht rassistisch gegenüber einer Religion sein. Ich habe gesagt, was ich denke, du wirst mich nicht dazu bringen, das zu bereuen. Es gibt immer Leute, die sich aufregen, ich mache mir nichts daraus, ich sage, was ich will, was ich denke. Deine Religion ist Scheiße, deinem Gott stecke ich den Finger in den Arsch. Danke, auf Wiedersehen.“

Daraufhin bricht eine Welle von Schmähungen über die junge Frau herein. Nach eigenen Angaben erhält sie bis zu 200 Hassbotschaften in der Minute, darunter auch Morddrohungen. Schnell rät ihr die Leitung ihrer Schule aus Sicherheitsgründen von einer weiteren Teilnahme am Unterricht ab. Dort gibt es offenkundig einen großen Anteil von muslimischen Schülerinnen und Schülern, die sich durch ihre Äußerungen verletzt fühlen. Würde Mila an die Schule zurückkommen, so äußert einer von ihnen, dann würde sie getötet. Tatsächlich muss das Mädchen abtauchen, die gesamte Familie wird schließlich unter Polizeischutz gestellt. Sie befürchte, aufgrund ihrer Bekanntheit im ganzen Land keine Schule zu finden, die sie aufnehme, so sagt sie Wochen später. „L’affaire Mila“ weiterlesen

Stichwort “Invektivität”

„Invektivität“ ist ein im gleichnamigen Dresdner Sonderforschungsbereich 1285 entwickelter Neologismus zur Erforschung von Erscheinungsformen, Funktionen und Effekten herabsetzender Kommunikation. Mit diesem konzeptuellen Leitbegriff sollen alle Phänomene in einen gemeinsamen analytischen Horizont gestellt werden, bei denen mittels verbaler (mündlicher oder schriftlicher) oder nonverbaler (gestischer oder bildlicher) Kommunikationsakte Bewertungen von Personen und Gruppen vorgenommen werden, die geeignet sind, ihre soziale Position negativ zu verändern, sie zu diskriminieren und ggf. auszuschließen.

Als invektive Kommunikationsakte wird dabei ein breites Spektrum von Erscheinungen adressiert, von der der herabsetzenden Unhöflichkeit über Schmähungen, Lästerungen und Beleidigungen bis hin zur Hassrede und zur verbalen bzw. symbolischen Gewalt. Die Kategorie „Invektivität“ soll die Vielfalt von rechtlichen Definitionen, rhetorischen Traditionen und literarischen Formbestimmungen, mit deren Hilfe diese sprachlichen und symbolischen Akte herkömmlicherweise erfasst werden, keineswegs ersetzen. Um schärfer analysieren und besser vergleichen zu können, bedarf es über übergreifender Gesichtspunkte, die unter dem Dach des Konzeptes Invektivität entwickelt werden sollen. Dabei stehen z. B. weniger die Motive der Invektierer im Zentrum des Interesses als die vielfältige Anschlusskommunikation in der Folge eines herabsetzenden Sprechaktes, die Reaktionen des Publikums, die Eskalationsdynamiken und die kontroversen Bewertungen („metainvektiven Thematisierungen“) der Invektive sowie deren gesellschaftlichen Voraussetzungen und Effekte. Das Konzept der Invektivität will einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung sozialer und politischer Ordnungen leisten, sowohl in Bezug auf verschiedene Epochen der Geschichte als auch in Hinblick auf auf eine Gegenwart, die stärker als je zuvor von invektiver Polarisierung und Hasskommunikation geprägt ist.

Weitere Informationen:

Homepage des Dresdner Sonderforschungsbereichs 1285

Forschungsprogramm der Konzeptgruppe des SFB 1285:
Dagmar Ellerbrock, Lars Koch, Sabine Müller-Mall, Marina Münkler, Joachim Scharloth, Dominik Schrage und Gerd Schwerhoff: Invektivität – Perspektiven eines neuen Forschungsprogramms in den Kultur- und Sozialwissenschaften, in: Kulturwissenschaftlichen Zeitschrift (KWZ), 2 (2017), 2-24.

Gerd Schwerhoff: Invektivität und Geschichtswissenschaft. Konstellationen der Herabsetzung in historischer Perspektive – ein Forschungskonzept, in: Historische Zeitschrift 311 (2020), i.E.