Archiv der Kategorie: Themen

Hexenverfolgung und Regionalgeschichte in Lippe

Ein Tagungsband und seine Geschichte (Schriften V)

Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich, hrsg. v. Gisela Wilbertz, Gerd Schwerhoff und Jürgen Scheffler, Bielefeld 1994

Der Sammelband dokumentiert eine Tagung, die im Dezember 1992 auf Einladung verschiedener örtlicher Institutionen in Lemgo stattfand. Erschienen war er im damals noch jungen Verlag für Regionalgeschichte des umtriebigen Verlegers Olaf Eimer, in dessen Verlag später die Reihe “Hexenforschung” florieren sollte. Der Band war nach kurzer Zeit vergriffen und wurde nicht wieder aufgelegt. Deswegen biete ich seine Beiträge hier unten zum Download an.

Noch heute kann der Band als Zugang zu einem verfolgungsintensiven Raum genutzt werden, dessen Quellen damals eine ganze Reihe von Historikerinnen und Historiker anlockte. Hexenverfolgung und Regionalgeschichte in Lippe weiterlesen

Rote Karte für Blasphemie

Im Frankreich des Corona-Jahres 2020 bestimmte zeitweilig einmal mehr das Thema Gotteslästerung die Schlagzeilen. Im Januar wurde die Schülerin Mila aufgrund von invektiven Äußerungen gegen den Islam zum Ziel von Hetzkampagnen in den sozialen Medien. Die Morddrohungen endeten offenbar nicht, als die Äffäre aus diesen Schlagzeilen verschwand, das Mädchen wurde weiter bedroht und ein regulärer Schulbesuch war kaum mehr möglich.1 Im Oktober kam als neue Drohung für die junge Frau hinzu, mit ihr “den Samuel Paty zu machen” – zynischer Verweis auf das Schicksal jenes Lehrers, der in seiner Schulklasse zum Thema “Meinungsfreiheit” unter anderem die Mohammed-Karikaturen besprochen hatte und daraufhin nach einer islamistischen Kampagne in den social media einem Attentat zum Opfer fiel. Die Urteilsverkündung gegen die Unterstützer des Terroranschlags auf das Satiremagazin Charlie Hebdo Mitte Dezember 2020 rückte schließlich einmal mehr dieses Atttentat vom Januar 2015 ins öffentliche Bewußtsein.2

Fast tröstlich erscheint es angesichts dieser bedrückenden Fälle, dass auch noch vergleichsweise ‘altmodische’ Fälle von Blasphemie Wellen schlagen. Praktisch gleichzeitig mit dem dem Charlie Hebdo-Urteil fand der Fall eines gotteslästerlichen Fußballspielers der italienischen Liga Serie A den Weg in die internationale Berichterstattung. Rote Karte für Blasphemie weiterlesen

  1. Vgl. Gerd Schwerhoff, “„L’affaire Mila“”, in Kliotop, 9. Juni 2020. Updates in Le Monde 27.11.2020 und Liberation 11.12.2020. []
  2. Vgl. dazu und zum weiteren Kontext Gerd Schwerhoff: Verfluchte Götter. Die Geschichte der Blasphemie, Frankfurt: Fischer Verlag 2021. []

Wissenschaft als Invektive

Oder: Wo Dieter Nuhr recht hat.

Im Corona-Jahr 2020 steht die Wissenschaft mehr denn je im Zentrum kontroverser öffentlicher Debatten. Auch ehrwürdige wissenschaftliche Institutionen bleiben davon nicht unberührt. Wenn es noch eines Beweises für diese Behauptung bedurft hätte, dann lieferte ihn der Streit um die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Kabarettisten Dieter Nuhr. Zur Erinnerung: Anlässlich ihres einhundertsten Geburtstages lud die DFG im Rahmen der Kampagne „DFG 2020 – gemeinsam für das Wissen entscheiden“ Wissenschaftler/innen ebenso wie Personen des öffentlichen Lebens ein, unter dem Hashtag „Gemeinsam #für das Wissen“ Statements auf ihrer Homepage zu platzieren. Unter denjenigen, die zur Einschreibung in dieses virtuelle Poesiealbum der Jubilarin eingeladen wurden, war auch der Kabarettist Dieter Nuhr. Dieser betonte in seiner Stellungnahme das Prinzip des methodischen Zweifels: „ (…) Wissenschaft weiß nicht alles, ist aber die einzige vernünftige Wissensbasis, die wir haben.“ Und weiter: „Wissenschaft ist nämlich keine Heilslehre, keine Religion, die absolute Wahrheiten verkündet, und wer ständig ruft: ‚Folgt der Wissenschaft!‘, der hat das offensichtlich nicht begriffen.“

Soweit Nuhr in seinem DFG-Statement. Nun hatte er das so ähnlich bereits zuvor in seinem Kabarettprogramm formuliert, und dort stand die – für sich genommen äußerst sachlich anmutende – Aussage in einem Kontext, in dem Nuhr konkrete Positionen und Personen aufs Korn nahm: insbesondere die Klima-Aktivisten von „Fridays for Future“ und ihre Gallionsfigur Greta Thunberg. Infolgedessen sah sich die DFG unversehens mit Kritik am Auftritt von Nuhr auf ihrer Homepage konfrontiert („Klimaleugner“, „AFD-Sympathisant“). Wissenschaft als Invektive weiterlesen

drObs – Die Dresdner Straßenzeitung und das Interesse an der Geschichte

Es begann alles mit zwei spontanen Ideen und vier glücklichen Umständen. Spontan war zunächst der Entschluss, ein Praxisseminar im Sommersemester 2016 zu veranstalten, das von den Fragen ausgehen sollte, woher das Interesse an Stadtgeschichte eigentlich kommt und wie gegenwärtig Dresdner Stadtgeschichten geschrieben und präsentiert werden. Zudem sollte das Seminar mit Ideen oder gar Entwürfen einer eigenen Stadtgeschichte Dresdens enden. Mehr noch, die teilnehmenden KommilitonInnen sollten hierfür ad fontes gehen und im Stadtarchiv Dresden arbeiten. Gemessen an den Lernzielen und Erwartungen an sonstige Veranstaltungen war das sicherlich ein ambitioniertes und gewagtes Vorhaben. Gerade richtig also für einen heißen Sommer. Um ehrlich zu sein, wurde die Idee auch aus der beständigen akademischen Not geboren, stets dann künftige Lehrveranstaltungen melden zu müssen und grob zu planen, wenn man eigentlich gerade mit ganz anderen Dingen wie einem eben erst begonnenen Semester und liegen gebliebenen Publikationsverpflichtungen beschäftigt ist. Weniger war sie dagegen im ersten Moment Resultat einer weit vorausschauenden didaktischen Feinplanung. Aber ich hatte zu dieser Zeit noch gut eine kleine Lektüre aus meinem eigenen Grundstudium der Geschichtsdidaktik im Kopf, den von Frank Niess herausgegebenen Sammelband „Interesse an der Geschichte“, eines der ersten Bücher, das ich mir während des Studium gekauft hatte.

Glücklich war dann, erstens, der Umstand, dass ich 2016 auf eine bereits mehrjährige gelungene Zusammenarbeit mit verschiedenen Archiven in Dresden zurückblicken konnte,[1] was das ganze Vorhaben organisatorisch überhaupt erst möglich gemacht hat. Glücklich war, zweitens, auch der Umstand, dass ein solches Praxisseminar im üblichen Curriculum der Dresdner Studiengänge im Fach Geschichte kaum ein großes Echo hervorrief. Die Veranstaltung erstickte also nicht an den organisatorischen Zwängen einer Massenveranstaltung, was hier kein Euphemismus zur Umschreibung der geringen Zahl von fünf TeilnehmerInnen ist. Diese kleine Seminargruppe war extrem engagiert, offen und flexibel für neue Einsichten und „kleinere“ Planänderungen, mit anderen Worten für einen kreativen Forschungsprozess. Die KommilitonInnen bildeten darüber hinaus ein echtes Team weit über das Seminar hinaus. Glücklich war also, drittens, überhaupt die Zusammensetzung der Gruppe. Aus deren Kreis arbeiten heute einige Alumni erfolgreich als KollegInnen an ihren Dissertationen, während die anderen jenseits der Universität längst erfolgreich ins Berufsleben gestartet sind. drObs – Die Dresdner Straßenzeitung und das Interesse an der Geschichte weiterlesen

Der Teufel gehört nicht auf die Bühne!

Zensoren gegen Gotteslästerung in Literatur und Theater
(18./19. Jahrhundert)
(Blasphemie-Splitter VIII)

Blasphemie-Beschuldigungen waren nicht nur in der Sphäre des Strafrechts angesiedelt, sondern spielten bereits im Vorfeld eine Rolle, im Bereich der Zensur. Für alle neuzeitlichen Instanzen zur Kontrolle des gedruckten Wortes gab es einige universell verwendbare Hauptargumente: Neben dem politischen Vorwurf des „Verrates“ und dem moralischen Verdikt der „Sittenlosigkeit“ war das es eben auch die religiös motivierte Anklage der Gotteslästerung.1 Im Reich waren „lästerliche, schmähliche Bücher“ spätestens seit dem Reichsabschied von 1570 verboten gewesen.2 Und auch in den dichteren Zensurbestimmungen des späten 18. Jahrhunderts ist das Blasphemie-Motiv direkt oder indirekt zu finden: So hieß es in einer josephinischen Zensurbestimmung, Bücher, die gegen den Landesfürsten bzw. den Staat etwas Bedenkliches, in den Sitten etwas Freies oder in Religionssachen etwas „Anstößiges“ enthielten, sollten verboten bleiben; und in Preußen wandte sich 1788 das Wöllnersche Religionsedikt gegen „Secten, die mit ihren elenden Irrtümern das geoffenbarte Wort Gottes herabwürdigten und dem Christentum auf dem ganzen Erdboden „gleichsam Hohn zu bieten“.3 Im Zeitalter der Französischen Revolution verschärften sich die Konflikte um Zensur; die „Freiheit der Presse“ auf der Grundlage des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit wurde entschieden verteidigt, um die Wahrheitsfindung durch den rationalen Diskurs mündiger Bürger nicht zu behindern. Allein Überzeugung und Gewissen sollen hier Schranken setzen, nicht aber die guten Sitten, die Religion und die Staatsraison, wie der Zensor sage. Derlei Gründe seien viel zu vage und zweideutig. Speziell die Religion sei eine Herzenssache, religiöse Gedanken und Gesinnungen könne kein äußerer Zwang beeinflussen. „Jede Verfügung des Staates zur Festsetzung bestimmter religiöser Wahrheiten ist ungerecht. Kein Gesetz, das allgemein geltend wäre, lässt sich denken, weil die Religion jedes Menschen verschieden ist. […] Es kann daher Menschen geben, die gar keine Religion nöthig haben, weil sie um des bloßen Vernunftgebotes wegen recht zu thun Kraft und Willen haben.“ Die Pressefreiheit als „Palladium der Menschheit“ nutze umgekehrt dem Staat, den guten Sitten und der Religion. Sie entlarve Heuchler, sie untergrabe Bigotterie und Pfaffentum, und sie läutere nicht zuletzt „die Religion von den Schlacken der Unvernunft“.4

Vertreter der Staatsgewalt verteidigten demgegenüber umso vehementer die Zensur. Ein Memorandum des preußischen Polizeiministers Graf zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein vom Mai 1819 wendet sich gegen die Auffassung, es sei doch hinreichend, wenn ein Angegriffener gegen seinen Beleidiger vor Gericht ziehen könne. Der Teufel gehört nicht auf die Bühne! weiterlesen

  1. Dieter Breuer, Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland, Heidelberg 19822, S.19 []
  2. Bodo Plachta, Damnatur – Toleratur – Admittitur. Studien und Dokumente zur literarischen Zensur im 18. Jahrhundert, Tübingen 1994, S.22f. []
  3. Breuer, Zensur, S.103; Plachta, Damnatur, S.106f. []
  4. „Versuch über die Freiheit der Presse“, in: Beyträge zur Geschichte der französischen Revolution, Sechster Band, 1796, zit. n. Hans Hubert Houben, Der ewige Zensor, Kronberg/Ts. 1978 (ND v. 1926), S. 153, S.155. []

Mildernde Umstände?

Frühneuzeitliche Rechtsgutachten in Sachen Blasphemie
(Blasphemie-Splitter VII)

Gotteslästerung war für Theologen und Juristen seit dem Spätmittelalter eine Todsünde und ein schreckliches Verbrechen, das unter bestimmten Umständen jedoch lediglich als lässliche Sünde und kleineres Vergehen erschien. Das eröffnete die Möglichkeit, den Einzelfall einer kasuistischen Betrachtung zu unterwerfen. Frühneuzeitliche Rechtsgutachten bieten dafür anschauliche Beispiele. Allen hier kurz vorgestellten Fällen ist es gemeinsam, dass es gelang, die Todesstrafe abzuwenden. Darüber hinaus aber fielen die Strafen sehr unterschiedlich aus. 1722 hatten Tübinger Rechtskonsulenten den Casus eines schlecht beleumundeten Müllers zu diskutieren, der von einem gewalttäten Angriff auf einen Lehrjungen nur von seiner mit einem Kehrblech bewaffneten Frau und seinem Schwager abgehalten werden konnte und der, betrunken, zornig und weinend auf dem Boden liegend, auf Vorhaltungen der Frau über sein liederliches und gottloses Leben und seine drohende Verdammung beim Jüngsten Gericht ausrief, wenn ihm der Herrgott das zurechne, sei er eine „Bayer-Sau“. Mildernde Umstände? weiterlesen

Rituelle Lästerungen

Die imaginäre Hexensekte und der Vorwurf der Blasphemie
in der Frühen Neuzeit
(Blasphemie-Splitter VI)

Der Vorwurf der Gotteslästerung ist ein probates Mittel zur Stigmatisierung missliebiger Personen und Gruppen, wie viele Beispiele der frühneuzeitlichen Geschichte Europas zeigen. Aber ob konfessionelle Gegner oder abscheuliche Atheisten – sie alle konnten es an Gefährdungspotential nicht mit jener bedrohlichen Geheimorganisation aufnehmen, die die religiöse wie weltliche Ordnung so radikal in Frage zu stellen schien wie nichts anderes: den Hexen. Zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert wurden in der ganzen lateinischen Christenheit Tausende von Menschen, mehrheitlich Frauen, als Hexen bzw. Hexer verdächtigt, angeklagt und oft zum Tode verurteilt. Man warf ihnen vor, mit magischen Mitteln ihren Nachbarn tödliche Krankheiten angezaubert, das Vieh im Stall und die Ernte auf den Feldern geschädigt zu haben. Magie aber, so lehrten es christliche Theologen seit langem, wirkte nicht aus sich selbst heraus, sondern stellte gleichsam die Sprache dar, um mit dämonischen Kräften zu kommunizieren. In Wirklichkeit also steckte der Teufel hinter all jenem Schadenszauber, und genau das erhöhte noch einmal das Angstpotential der ganzen Angelegenheit. Es handelte sich also, wie die zeitgenössischen Prediger und Juristen ebenso wie die damaligen Massenmedien nicht müde wurden zu betonen, nicht allein um isolierte Untaten, gleichsam um gewöhnliche Kriminelle, sondern um einen organisierten Anschlag auf das christliche Gemeinwesen, um die Umtriebe einer satanischen Geheimsekte, die das Chaos befördern wollte und der eine unbekannte Zahl von Menschen anhingen – wer weiß, vielleicht sogar die Nachbarin, die sich immer so verdächtig verhielt?

Es verdient ausdrücklich festgestellt zu werden, dass es sich bei dieser angeblichen Sekte um eine völlig imaginäre Angelegenheit handelte, die als Gruppe in der Realität niemals existiert hat, unabhängig von der Tatsache, dass es die eine oder andere Person gab, die subjektiv durchaus der Meinung war, mit magischen Mitteln heilen oder auch schädigen zu können. Rituelle Lästerungen weiterlesen

Achtung, heilige Gefühle!

Ludwig Marcuse zu Grosz‘ „Christus mit der Gasmaske“ (1930)

(Blasphemie-Splitter V)

Vor gut 90 Jahren, zum 17. Juni 1930, berichtete Ludwig Marcuse in der „Weltbühne“ davon, George Grosz‘ berühmter Christus mit Stahlhelm und Gasmaske sei in einer Berliner „proletarischen Kunstausstellung“ von Polizisten beschlagnahmt worden.1 Die Beschlagnahmung bildete eine Episode im langwierigen juristischen Tauziehen um jene Graphik, die dem avantgardistischen Künstler Grosz eine Anklage wegen Gotteslästerung eingebracht hatte. Sie zeigte Jesus am Kreuz mit Kommissstiefeln an den Füßen und einer Gasmaske vor dem Gesicht sowie der Unterschrift „Maul halten und weiter dienen“. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und darf als einer der wichtigsten politischen Prozesse der Weimarer Republik gelten, wo exemplarisch Fragen von Militarismus, Ethik und der Legitimität von Kritik verhandelt wurden.2 Gerade war ein Freispruch von Grosz durch das Landgericht aus dem Vorjahr, der die erstinstanzliche Verurteilung revidiert hatte, wiederum vom Reichsgericht aufgehoben worden – das war der unmittelbare Anlass der Beschlagnahmungsaktion. In seinem Artikel diskutiert Ludwig Marcuse, der später als Jude von den Nazis ins Exil getriebene Philosoph und Literat, ein auch heute noch aktuelles Grundproblem: „Hat der Staatsbürger einen Anspruch auf Anstoßnehmen? Kann es sinnvoll so etwas geben wie staatlicher Schutz irgendwelcher Gefühle? Und wenn man prinzipiell einen solchen Schutz fordern sollte: welche Ideen und Gefühle sind dann zu schützen und welche nicht?“

Aus seiner Sympathie für Grosz macht der Autor des Weltbühne-Artikels zunächst einmal keinen Hehl. Die Begründung des Freispruchs durch das Landgericht im Vorjahr, die auf die integere Gesinnung des Künstlers abgestellt habe, sei richtig. Mit dieser Feststellung aber hält er die Probleme rund um die Graphik nicht für ausgeräumt: „Ist die Verletzung eines Gefühls wirklich dadurch aufgehoben, daß der Verletzer in guter Gesinnung verletzt hat? Wenn die Verletzung heiliger Gefühle eine strafbare Handlung ist, wenn der Staat die Aufgabe hat, heilige Gefühle zu schützen: so sind die Motive des Frevlers von untergeordneter Bedeutung.“ Die besten Absichten von Grosz könnten die Tatsache nicht zunichte machen, dass sich Menschen in ihren heiligen Gefühlen durch ihn verletzt fühlten. Sollten also umgekehrt diese verletzten Gefühle der Maßstab dafür sein, was verboten und sanktioniert gehört? Achtung, heilige Gefühle! weiterlesen

  1. Ludwig Marcuse, „Achtung, heilige Gefühle!“, in: Weltbühne, 26 (1930), S.914-916. []
  2. Vgl. zuletzt Rosa von der Schulenburg, Was will, kann und darf Satire? Der Gotteslästerungs-Prozess gegen George Grosz, in: Sandra Frimmel/ Mara Traumane (Hg.): Kunst vor Gericht. Ästhetische Debatten im Gerichtssaal, Berlin 2018, S.249-265. []

Grabräuber und das Geschäft mit menschlichen Überresten

Wie sollen Museen und universitäre Sammlungen mit menschlichen Überresten umgehen? Die kontroverse Debatte um ‚Human Remains‘ ist ohne einen Blick in die Frühe Neuzeit nicht zu verstehen. Denn damals entwickelte sich ein rücksichtsloser protokapitalistischer Wettbewerb um tote Menschenkörper, der bis heute nachwirkt.

(Folge 1 einer mehrteiligen Serie)

Auf der Jagd nach toten Körpern

Charles Byrne (1761–1783), einer der größten Menschen seiner Zeit, hatte auf dem Sterbebett nur einen Wunsch. Sein Leben lang war er als so genannter ‚irischer Riese‘ zur Schau gestellt worden. Damit sollte jetzt Schluss sein. Eine Beisetzung auf hoher See sollte eine Ausstellung seines Leichnams als anatomische Kuriosität verhindern. Unter keinen Umständen wollte er als medizinisches Präparat in einer Glasvitrine enden.

Byrnes letzter Wille wurde jedoch grob missachtet. Ohne es zu wissen, war er monatelang von einem Grabräuber beschattet worden, der nach Byrnes Tod 1783 sofort zuschlug, den Leichnam stahl und ihn im Auftrag des ehrgeizigen Naturforschers John Hunter (1728–1793) nach London überführte. Dort wurden Byrnes Gebeine präpariert und in der Hunterian Collection, Hunters Naturaliensammlung, als Skelett einer staunenden Öffentlichkeit präsentiert.[1]

Anatomische Kabinette wie die Hunterian Collection hatten sich seit langem zu begehrten Spekulationsobjekten entwickelt. Sammler aus aller Welt konkurrierten um die erlesensten und kunstfertigsten Präparate. Grabräuber und das Geschäft mit menschlichen Überresten weiterlesen

Der Leipziger Tolstoi-Prozess 1901

(Blasphemie-Splitter IV)

Mit dem 1871 entstandenen Deutschen Kaiserreich wurde ein einheitliches Reichsstrafgesetzbuch geschaffen. Der Tatbestand der Gotteslästerung wurde in § 166 geregelt, der im Kern für die nächsten fast einhundert Jahre Bestand haben sollte. Wer “öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästert” bzw. christliche Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften beschimpfe, dem wurde darin bis zu drei Jahre Gefängnis angedroht. Die Zahl der Ermittlungen und Verurteilungen wegen Blasphemie blieb im Kaiserreich insgesamt allerdings überschaubar. Trotzdem stellte das Delikt, neben Anklagen wegen politischen Umsturzes und Sittenlosigkeit, eine Säule im Kampf des Obrigkeitsstaates gegen unliebsame Meinungen und liberale Haltungen dar.1 Öffentlichkeitswirksam waren insbesondere Verfahren gegen Schriftsteller und Theaterleute; der spektakulärste Fall eines Gotteslästerungsprozesses betraf das Drama “Das Liebeskonzil” aus der Feder ds Schriftstellers Oskar Panizza, der 1895 zu einem Jahr Einzelhaft verurteilt wurde.2

Einen anderen interessanten Fall repräsentiert der Leipziger Tolstoi-Prozess. Er betraf eine christliche Kirche, die in Deutschland kaum als Anwalt in eigener Sache tätig werden konnte. Der Leipziger Tolstoi-Prozess 1901 weiterlesen

  1. Vgl. insgesamt Stark, Gary D. Stark, Banned in Berlin. Literary Censorship in Imperial Germany 1871-1918, New York/ Oxford 2012. []
  2. Maßgeblich Michael Bauer, Oskar Panizza, München/Wien 1984. []

„L’affaire Mila“

Ein Lehrstück invektiver Kommunikation

Worum es geht

Wie viele Gleichaltrige nutzt auch Mila, eine 16jährige Gymnasiastin aus dem Département Isère im Osten Frankreichs, gerne die Online-Plattform Instagram. Am 18. Januar 2020 eskaliert dort ein Streit, nachdem die junge Frau in einem Livevideo offen über ihre Homosexualität gesprochen und den Annäherungsversuch eines Mannes zurückgewiesen hat. Von anderen muslimischen Teilnehmern sieht sie sich nicht nur mit dem Vorwurf des Rassismus konfrontiert, sondern auch als „dreckige Hure“ bzw. „schmutzige Lesbe“ beschimpft. Mila antwortet mit einem weiteren Video, worin sie zu einem großen Rundumschlag ausholt: „Ich hasse Religion. Im Koran ist nur Hass darin. Islam ist Scheiße, das ist, was ich denke. Ich bin nicht rassistisch, überhaupt nicht. Man kann nicht rassistisch gegenüber einer Religion sein. Ich habe gesagt, was ich denke, du wirst mich nicht dazu bringen, das zu bereuen. Es gibt immer Leute, die sich aufregen, ich mache mir nichts daraus, ich sage, was ich will, was ich denke. Deine Religion ist Scheiße, deinem Gott stecke ich den Finger in den Arsch. Danke, auf Wiedersehen.“

Daraufhin bricht eine Welle von Schmähungen über die junge Frau herein. Nach eigenen Angaben erhält sie bis zu 200 Hassbotschaften in der Minute, darunter auch Morddrohungen. Schnell rät ihr die Leitung ihrer Schule aus Sicherheitsgründen von einer weiteren Teilnahme am Unterricht ab. Dort gibt es offenkundig einen großen Anteil von muslimischen Schülerinnen und Schülern, die sich durch ihre Äußerungen verletzt fühlen. Würde Mila an die Schule zurückkommen, so äußert einer von ihnen, dann würde sie getötet. Tatsächlich muss das Mädchen abtauchen, die gesamte Familie wird schließlich unter Polizeischutz gestellt. Sie befürchte, aufgrund ihrer Bekanntheit im ganzen Land keine Schule zu finden, die sie aufnehme, so sagt sie Wochen später. „L’affaire Mila“ weiterlesen

Stichwort “Invektivität”

„Invektivität“ ist ein im gleichnamigen Dresdner Sonderforschungsbereich 1285 entwickelter Neologismus zur Erforschung von Erscheinungsformen, Funktionen und Effekten herabsetzender Kommunikation. Mit diesem konzeptuellen Leitbegriff sollen alle Phänomene in einen gemeinsamen analytischen Horizont gestellt werden, bei denen mittels verbaler (mündlicher oder schriftlicher) oder nonverbaler (gestischer oder bildlicher) Kommunikationsakte Bewertungen von Personen und Gruppen vorgenommen werden, die geeignet sind, ihre soziale Position negativ zu verändern, sie zu diskriminieren und ggf. auszuschließen.

Als invektive Kommunikationsakte wird dabei ein breites Spektrum von Erscheinungen adressiert, von der der herabsetzenden Unhöflichkeit über Schmähungen, Lästerungen und Beleidigungen bis hin zur Hassrede und zur verbalen bzw. symbolischen Gewalt. Die Kategorie „Invektivität“ soll die Vielfalt von rechtlichen Definitionen, rhetorischen Traditionen und literarischen Formbestimmungen, mit deren Hilfe diese sprachlichen und symbolischen Akte herkömmlicherweise erfasst werden, keineswegs ersetzen. Um schärfer analysieren und besser vergleichen zu können, bedarf es über übergreifender Gesichtspunkte, die unter dem Dach des Konzeptes Invektivität entwickelt werden sollen. Dabei stehen z. B. weniger die Motive der Invektierer im Zentrum des Interesses als die vielfältige Anschlusskommunikation in der Folge eines herabsetzenden Sprechaktes, die Reaktionen des Publikums, die Eskalationsdynamiken und die kontroversen Bewertungen („metainvektiven Thematisierungen“) der Invektive sowie deren gesellschaftlichen Voraussetzungen und Effekte. Das Konzept der Invektivität will einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung sozialer und politischer Ordnungen leisten, sowohl in Bezug auf verschiedene Epochen der Geschichte als auch in Hinblick auf auf eine Gegenwart, die stärker als je zuvor von invektiver Polarisierung und Hasskommunikation geprägt ist.

Weitere Informationen:

Homepage des Dresdner Sonderforschungsbereichs 1285

Forschungsprogramm der Konzeptgruppe des SFB 1285:
Dagmar Ellerbrock, Lars Koch, Sabine Müller-Mall, Marina Münkler, Joachim Scharloth, Dominik Schrage und Gerd Schwerhoff: Invektivität – Perspektiven eines neuen Forschungsprogramms in den Kultur- und Sozialwissenschaften, in: Kulturwissenschaftlichen Zeitschrift (KWZ), 2 (2017), 2-24.

Gerd Schwerhoff: Invektivität und Geschichtswissenschaft. Konstellationen der Herabsetzung in historischer Perspektive – ein Forschungskonzept, in: Historische Zeitschrift 311 (2020), i.E.

Ein Frühmittelalter (fast) ohne Blasphemie

(Blasphemie-Splitter III*)

 

Sie stellt in der Geschichte der Gotteslästerung einen Meilenstein dar: Die Novelle 77 des Kaisers Justinian, erlassen vielleicht 542 aufgrund einer Häufung von Naturkatastrophen und Seuchenausbrüchen, war das erste wirkliche Blasphemie-Gesetz der christlichen Welt. Sie wandte sich an die eigenen Untertanen und verbot unter harten Strafandrohungen blasphema verba, konkret das Schwören bei den Haaren und dem Haupt Gottes.1 Langfristig sollte ihr eine starke Resonanz beschieden sein, Kaiser und Könige des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit beriefen sich in ihrer Gesetzgebung auf dieses Vorbild.

Vorerst aber blieb das Gesetz ein ziemlich isoliert in die historische Landschaft ragendes Monument und fand im westlichen Europa sowohl kurz- als auch mittelfristig kaum Nachfolger.2 Lassen wir kurz die wenigen Ausnahmefälle von Blasphemie-Normen zwischen dem 6. und dem 12. Jahrhundert Revue passieren. Ein Frühmittelalter (fast) ohne Blasphemie weiterlesen

  1. Mischa Meier, Das andere Zeitalter Justinians. Kontingenzerfahrung und Kontingenzbewältigung im 6. Jahrhundert n. Chr., Göttingen 2003, S.587ff []
  2. Vgl. Gerd Schwerhoff, Gott und die Welt herausfordern. Theologische Konstruktion, rechtliche Bekämpfung und soziale Praxis der Blasphemie vom 13. bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts, Habilitationsschrift Bielefeld 1996 (korrigierte und gekürzte Online-Fassung 2004 https://pub.uni-bielefeld.de/record/2304832), S.263ff., mit weiteren Verweisen. Wichtige Ergänzungen und Korrekturen dazu bei Corinne Leveleux, La parole interdite. Le blasphème dans la France médiévale (XIIIe-XVIe siècles): du péché au crime, Paris 2001, S.59ff. und Bettina Lindorfer, Bestraftes Sprechen. Zur historischen Pragmatik des Mittelalters, München 2009, S.136ff. []

Verkürbissung eines Kaisers

(Blasphemie-Splitter II*)

Das Delikt der Blasphemie entwickelte sich im Schoß des Judentums und insbesondere des Christentums, mithin im Kontext monotheistischer Bekenntnisse.1 In der polytheistisch geprägten Welt des Altertums bedeutete ‚Gotteslästerung‘ in erster Linie einen Verstoß gegen das rechte Ritualverhalten, z. B. in Form des Tempelraubes oder dem Frevel gegenüber Götterstatuen. Vor allem im Athen des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. gewann zudem das Delikt der Asebie Kontur; Gottlosigkeit, etwa in Form frevelhafter Ansichten über die Götter, wurde vorwiegend Philosophen wie Anaxagoras, Protagoras, Diagoras und nicht zuletzt Sokrates vorgeworfen.2

Mit dem Übergang von der Republik zum Prinzipat entstand aber auch in der römischen Welt ein neuer Ansatzpunkt für die Herabsetzung der Götter, eines vergöttlichten Kaisers nämlich. Verkürbissung eines Kaisers weiterlesen

  1. Jan Assmann, Totale Religion. Ursprünge und Formen puritanischer Verschärfung, Wien 2016. []
  2. Jean Rudhardt, La définition du délit d’impiètè d’après la legislation attique, in: Museum Helveticum 17 (1960), S.87-105. []

Die Pest in der Frühen Neuzeit – ein ferner Spiegel

Oder: Was lehrt uns der Blick in die Geschichte?

(Beitrag zur von der Kollegin Anja Besand organisierten “Corona-Vorlesung” der Philosophischen Fakultät an der TU Dresden im Sommersemester 2020)

Die Audioversion ist hier zu hören.

In diesen Wochen der Corona-Pandemie geht der Blick häufig zurück in die Geschichte. Vor allem die sog. „Spanische Grippe“ am Ende des Ersten Weltkrieges 1918 lädt vielfach zu Vergleichen ein. Aber bis heute ist eine andere Krankheit das Synonym für ‚die‘ Seuche schlechthin, und wie keine anderen hat sie die Phantasie durch die Jahrhunderte hindurch beschäftigt: die Pest. Eine solche Rückschau kann unterschiedlich motiviert sein: Wir können, so das eine Extrem, in der Vergangenheit nach vertrauten Mustern suchen, nach dem Motto: So war es schon damals, so ist es immer in Seuchenzeiten! Oder wir können umgekehrt die Unterschiede hervorheben, etwa falsche Reaktionen damals und mangelndes Wissen der Zeitgenossen, um so unsere vergleichsweise privilegierte Situation zu betonen. Die Metapher vom ‚fernen Spiegel‘ zielt auf eine Mittelposition zwischen diesen beiden Extremen: Der Spiegel reflektiert etwas, was uns z.T. durchaus vertraut ist, was aber weit entfernt liegt und allein deshalb nur perspektivisch verzerrt wahrnehmbar ist. Die Entfernung macht es aber bisweilen gleichzeitig möglich, die Dinge vollständiger und schärfer zu sehen als das, was wir jeden Tag miterleben. Es ist also ein distanzierter und zugleich auch distanzierender Blick auf eine fremde Welt, der uns aber vielleicht unsere Gegenwart etwas anders zu sehen lehrt. Ich habe die Metapher dem Buch der amerikanischen Historikerin Barbara Tuchman ‚A Distant Mirror‘ von 1978 entlehnt, das – wie der deutsche Untertitel erklärt – über das ‚dramatische 14. Jahrhundert‘ handelt; der originale Untertitel spricht vom ‚Calamitous 14th Century‘, also vom katastrophalen oder verhängnisvollen Jahrhundert. Die Pest spielt bei dieser Charakterisierung durchaus eine wichtige Rolle – wir kommen darauf zurück. Die Pest in der Frühen Neuzeit – ein ferner Spiegel weiterlesen