Alle Beiträge von Gerd Schwerhoff

Über Gerd Schwerhoff

Gerd Schwerhoff ist seit 2000 Professor für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Technischen Universität Dresden.

Zuviel der Ehre!

Ständischer Ballast
in der Plagiatsdebatte

Wer als Inhaber eines Doktortitels heutzutage in die Frühe Neuzeit zurückblickt, fühlt sich zwischen Wehmut und Erleichterung hin- und hergerissen. Wehmut, weil damals der Doktortitel weit mehr war als der Nachweis zu Befähigung vertiefter wissenschaftlicher Qualifikation in einem bestimmten Fach. Vielmehr wurde mit dem Titel so etwas wie eine persönliche Adelsqualität erworben, die einen Bürgerlichen de facto über seinen Stand hinaushob. Goldene Zeiten! Erleichterung stellt sich dann aber beim Blick auf die anfallenden Kosten für den Promotionsakt ein, die nur von wohlhabenden Kandidaten gestemmt werden konnten: Prüfungsgebühren für die Fakultätskasse, Geschenke für Prüfer und andere Universitätsangehörige, Auslagen für den üppigen Doktorschmaus, für Umzüge und Musik – das alles konnte sich im 17. Jahrhundert schon mal auf mehrere hundert Taler summieren. Und die Dissertationen selbst? Über ihre Qualität lässt sich kaum eine generalisierende Aussage machen. Ungewohnt aber für moderne Betrachter ist die Tatsache, dass sie oft, vielleicht sogar meist, gar nicht vom Promovenden selbst, sondern vom „Präses“ (Doktorvater) verfasst worden waren. Der angehende Doktor hatte sie als „Respondent“ nur während der Disputation zu verteidigen.

Lang ist’s her, so könnte man sagen, jedoch: Manch ständische Elemente im Dissertationswesen haben sich bis heute nicht vollkommen verloren. Zuviel der Ehre! weiterlesen

Aktenkundig

Schriften III

Gerd Schwerhoff: Aktenkundig und gerichtsnotorisch. Einführung in die historische Kriminalitätsforschung, Tübingen 1999

Die Reihe “Historische Einführungen” wurde seit Ende der 90er Jahre auf Anregung des Verlegers Gerd Kimmerle von Hedwig Röckelein und Gerd Schwerhoff zusammen mit einigen Kolleg/innen aus der Taufe gehoben und in der “Edition Diskord” in Tübingen verlegt. Das Konzept war, in aktuelle systematische Forschungsfelder der Geschichtswissenschaft einzuführen. “Aktenkundig und gerichtsnotorisch” erschien 1999 als erste deutschsprachige Einführung in die historische Kriminalitätsforschung, damals mit einem deutlichen Schwerpunkt auf das späte Mittelalter und die Frühe Neuzeit.
Der Band ist heute nur noch antiquarisch zu erwerben.

Kap. 1: Einführung und Begriffsbestimmung
Kap. 2: Forschungsstand
Kap. 3: Quellen
Kap. 4: Methoden
Kap. 5: Theorie
Kap. 6.1: Strafjustiz
Kap. 6.2: Gewalt
Kap. 6.3: Unterwelt
Kap. 6.4: Geschlecht
Kap. 7: Quellenbeispiele
Kap. 8: Bibliographie

Später wechselte die Reihe zum Campus-Verlag in Frankfurt, wo sie heute noch erscheint. Dort publizierte ich 2011 eine neue Einführung in die Historische Kriminalitätsforschung. Sie ist aktualisiert, etwas anders konzeptualisiert und versucht nicht zuletzt, stärker auch andere Epochen einzubinden.

Rationalität im Wahn

Schriften II

Gerd Schwerhoff: Rationalität im Wahn. Die Hexendebatte der frühen Neuzeit. Maschinenschriftliche Magisterarbeit an der Universität Bielefeld 1984, 243 Seiten

Die hauptsächlichen Erträge der Arbeit wurden wenig später in einem wissenschaftlichen Aufsatz publiziert (Rationalität im Wahn. Zum gelehrten Diskurs über die Hexen in der frühen Neuzeit, in: Saeculum 37 (1986), S.45-82). Dennoch mag es für die eine oder den anderen von (vielleicht auch nur wissenschaftsgeschichtlichem) Interesse sein, die gesamt Arbeit anzuschauen – inklusive mancher Tippfehler, die trotz der ausgeliehenen, damals hochmodernen Typenradschreibmaschine mit Korrekturband sich unvermeidlich einstellten…

Magisterarbeit Schwerhoff 1984 als PDF.

Köln im Kreuzverhör

Schriften I

Unter der Rubrik “Schriften” sollen nicht mehr oder bislang noch nicht verfügbare Texte zugänglich gemacht werden.

Gerd Schwerhoff: Köln im Kreuzverhör. Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft in einer frühneuzeitlichen Stadt, Bonn/Berlin 1991

Die Druckfassung der 1989 an der Universität Bielefeld eingereichten Dissertation wurde 1991 im Bouvier-Verlag publiziert, nachdem sie 1990 mit dem August-Sutter-Preis ausgezeichnet worden war. Sie war spätestens seit Ende der 90er Jahren nicht mehr im Buchhandel erhältlich. Köln im Kreuzverhör weiterlesen

Der Teufel gehört nicht auf die Bühne!

Zensoren gegen Gotteslästerung in Literatur und Theater
(18./19. Jahrhundert)
(Blasphemie-Splitter VIII)

Blasphemie-Beschuldigungen waren nicht nur in der Sphäre des Strafrechts angesiedelt, sondern spielten bereits im Vorfeld eine Rolle, im Bereich der Zensur. Für alle neuzeitlichen Instanzen zur Kontrolle des gedruckten Wortes gab es einige universell verwendbare Hauptargumente: Neben dem politischen Vorwurf des „Verrates“ und dem moralischen Verdikt der „Sittenlosigkeit“ war das es eben auch die religiös motivierte Anklage der Gotteslästerung.1 Im Reich waren „lästerliche, schmähliche Bücher“ spätestens seit dem Reichsabschied von 1570 verboten gewesen.2 Und auch in den dichteren Zensurbestimmungen des späten 18. Jahrhunderts ist das Blasphemie-Motiv direkt oder indirekt zu finden: So hieß es in einer josephinischen Zensurbestimmung, Bücher, die gegen den Landesfürsten bzw. den Staat etwas Bedenkliches, in den Sitten etwas Freies oder in Religionssachen etwas „Anstößiges“ enthielten, sollten verboten bleiben; und in Preußen wandte sich 1788 das Wöllnersche Religionsedikt gegen „Secten, die mit ihren elenden Irrtümern das geoffenbarte Wort Gottes herabwürdigten und dem Christentum auf dem ganzen Erdboden „gleichsam Hohn zu bieten“.3 Im Zeitalter der Französischen Revolution verschärften sich die Konflikte um Zensur; die „Freiheit der Presse“ auf der Grundlage des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit wurde entschieden verteidigt, um die Wahrheitsfindung durch den rationalen Diskurs mündiger Bürger nicht zu behindern. Allein Überzeugung und Gewissen sollen hier Schranken setzen, nicht aber die guten Sitten, die Religion und die Staatsraison, wie der Zensor sage. Derlei Gründe seien viel zu vage und zweideutig. Speziell die Religion sei eine Herzenssache, religiöse Gedanken und Gesinnungen könne kein äußerer Zwang beeinflussen. „Jede Verfügung des Staates zur Festsetzung bestimmter religiöser Wahrheiten ist ungerecht. Kein Gesetz, das allgemein geltend wäre, lässt sich denken, weil die Religion jedes Menschen verschieden ist. […] Es kann daher Menschen geben, die gar keine Religion nöthig haben, weil sie um des bloßen Vernunftgebotes wegen recht zu thun Kraft und Willen haben.“ Die Pressefreiheit als „Palladium der Menschheit“ nutze umgekehrt dem Staat, den guten Sitten und der Religion. Sie entlarve Heuchler, sie untergrabe Bigotterie und Pfaffentum, und sie läutere nicht zuletzt „die Religion von den Schlacken der Unvernunft“.4

Vertreter der Staatsgewalt verteidigten demgegenüber umso vehementer die Zensur. Ein Memorandum des preußischen Polizeiministers Graf zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein vom Mai 1819 wendet sich gegen die Auffassung, es sei doch hinreichend, wenn ein Angegriffener gegen seinen Beleidiger vor Gericht ziehen könne. Der Teufel gehört nicht auf die Bühne! weiterlesen

  1. Dieter Breuer, Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland, Heidelberg 19822, S.19 []
  2. Bodo Plachta, Damnatur – Toleratur – Admittitur. Studien und Dokumente zur literarischen Zensur im 18. Jahrhundert, Tübingen 1994, S.22f. []
  3. Breuer, Zensur, S.103; Plachta, Damnatur, S.106f. []
  4. „Versuch über die Freiheit der Presse“, in: Beyträge zur Geschichte der französischen Revolution, Sechster Band, 1796, zit. n. Hans Hubert Houben, Der ewige Zensor, Kronberg/Ts. 1978 (ND v. 1926), S. 153, S.155. []

Mildernde Umstände?

Frühneuzeitliche Rechtsgutachten in Sachen Blasphemie
(Blasphemie-Splitter VII)

Gotteslästerung war für Theologen und Juristen seit dem Spätmittelalter eine Todsünde und ein schreckliches Verbrechen, das unter bestimmten Umständen jedoch lediglich als lässliche Sünde und kleineres Vergehen erschien. Das eröffnete die Möglichkeit, den Einzelfall einer kasuistischen Betrachtung zu unterwerfen. Frühneuzeitliche Rechtsgutachten bieten dafür anschauliche Beispiele. Allen hier kurz vorgestellten Fällen ist es gemeinsam, dass es gelang, die Todesstrafe abzuwenden. Darüber hinaus aber fielen die Strafen sehr unterschiedlich aus. 1722 hatten Tübinger Rechtskonsulenten den Casus eines schlecht beleumundeten Müllers zu diskutieren, der von einem gewalttäten Angriff auf einen Lehrjungen nur von seiner mit einem Kehrblech bewaffneten Frau und seinem Schwager abgehalten werden konnte und der, betrunken, zornig und weinend auf dem Boden liegend, auf Vorhaltungen der Frau über sein liederliches und gottloses Leben und seine drohende Verdammung beim Jüngsten Gericht ausrief, wenn ihm der Herrgott das zurechne, sei er eine „Bayer-Sau“. Mildernde Umstände? weiterlesen

Rituelle Lästerungen

Die imaginäre Hexensekte und der Vorwurf der Blasphemie
in der Frühen Neuzeit
(Blasphemie-Splitter VI)

Der Vorwurf der Gotteslästerung ist ein probates Mittel zur Stigmatisierung missliebiger Personen und Gruppen, wie viele Beispiele der frühneuzeitlichen Geschichte Europas zeigen. Aber ob konfessionelle Gegner oder abscheuliche Atheisten – sie alle konnten es an Gefährdungspotential nicht mit jener bedrohlichen Geheimorganisation aufnehmen, die die religiöse wie weltliche Ordnung so radikal in Frage zu stellen schien wie nichts anderes: den Hexen. Zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert wurden in der ganzen lateinischen Christenheit Tausende von Menschen, mehrheitlich Frauen, als Hexen bzw. Hexer verdächtigt, angeklagt und oft zum Tode verurteilt. Man warf ihnen vor, mit magischen Mitteln ihren Nachbarn tödliche Krankheiten angezaubert, das Vieh im Stall und die Ernte auf den Feldern geschädigt zu haben. Magie aber, so lehrten es christliche Theologen seit langem, wirkte nicht aus sich selbst heraus, sondern stellte gleichsam die Sprache dar, um mit dämonischen Kräften zu kommunizieren. In Wirklichkeit also steckte der Teufel hinter all jenem Schadenszauber, und genau das erhöhte noch einmal das Angstpotential der ganzen Angelegenheit. Es handelte sich also, wie die zeitgenössischen Prediger und Juristen ebenso wie die damaligen Massenmedien nicht müde wurden zu betonen, nicht allein um isolierte Untaten, gleichsam um gewöhnliche Kriminelle, sondern um einen organisierten Anschlag auf das christliche Gemeinwesen, um die Umtriebe einer satanischen Geheimsekte, die das Chaos befördern wollte und der eine unbekannte Zahl von Menschen anhingen – wer weiß, vielleicht sogar die Nachbarin, die sich immer so verdächtig verhielt?

Es verdient ausdrücklich festgestellt zu werden, dass es sich bei dieser angeblichen Sekte um eine völlig imaginäre Angelegenheit handelte, die als Gruppe in der Realität niemals existiert hat, unabhängig von der Tatsache, dass es die eine oder andere Person gab, die subjektiv durchaus der Meinung war, mit magischen Mitteln heilen oder auch schädigen zu können. Rituelle Lästerungen weiterlesen

Achtung, heilige Gefühle!

Ludwig Marcuse zu Grosz‘ „Christus mit der Gasmaske“ (1930)

(Blasphemie-Splitter V)

Vor gut 90 Jahren, zum 17. Juni 1930, berichtete Ludwig Marcuse in der „Weltbühne“ davon, George Grosz‘ berühmter Christus mit Stahlhelm und Gasmaske sei in einer Berliner „proletarischen Kunstausstellung“ von Polizisten beschlagnahmt worden.1 Die Beschlagnahmung bildete eine Episode im langwierigen juristischen Tauziehen um jene Graphik, die dem avantgardistischen Künstler Grosz eine Anklage wegen Gotteslästerung eingebracht hatte. Sie zeigte Jesus am Kreuz mit Kommissstiefeln an den Füßen und einer Gasmaske vor dem Gesicht sowie der Unterschrift „Maul halten und weiter dienen“. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und darf als einer der wichtigsten politischen Prozesse der Weimarer Republik gelten, wo exemplarisch Fragen von Militarismus, Ethik und der Legitimität von Kritik verhandelt wurden.2 Gerade war ein Freispruch von Grosz durch das Landgericht aus dem Vorjahr, der die erstinstanzliche Verurteilung revidiert hatte, wiederum vom Reichsgericht aufgehoben worden – das war der unmittelbare Anlass der Beschlagnahmungsaktion. In seinem Artikel diskutiert Ludwig Marcuse, der später als Jude von den Nazis ins Exil getriebene Philosoph und Literat, ein auch heute noch aktuelles Grundproblem: „Hat der Staatsbürger einen Anspruch auf Anstoßnehmen? Kann es sinnvoll so etwas geben wie staatlicher Schutz irgendwelcher Gefühle? Und wenn man prinzipiell einen solchen Schutz fordern sollte: welche Ideen und Gefühle sind dann zu schützen und welche nicht?“

Aus seiner Sympathie für Grosz macht der Autor des Weltbühne-Artikels zunächst einmal keinen Hehl. Die Begründung des Freispruchs durch das Landgericht im Vorjahr, die auf die integere Gesinnung des Künstlers abgestellt habe, sei richtig. Mit dieser Feststellung aber hält er die Probleme rund um die Graphik nicht für ausgeräumt: „Ist die Verletzung eines Gefühls wirklich dadurch aufgehoben, daß der Verletzer in guter Gesinnung verletzt hat? Wenn die Verletzung heiliger Gefühle eine strafbare Handlung ist, wenn der Staat die Aufgabe hat, heilige Gefühle zu schützen: so sind die Motive des Frevlers von untergeordneter Bedeutung.“ Die besten Absichten von Grosz könnten die Tatsache nicht zunichte machen, dass sich Menschen in ihren heiligen Gefühlen durch ihn verletzt fühlten. Sollten also umgekehrt diese verletzten Gefühle der Maßstab dafür sein, was verboten und sanktioniert gehört? Achtung, heilige Gefühle! weiterlesen

  1. Ludwig Marcuse, „Achtung, heilige Gefühle!“, in: Weltbühne, 26 (1930), S.914-916. []
  2. Vgl. zuletzt Rosa von der Schulenburg, Was will, kann und darf Satire? Der Gotteslästerungs-Prozess gegen George Grosz, in: Sandra Frimmel/ Mara Traumane (Hg.): Kunst vor Gericht. Ästhetische Debatten im Gerichtssaal, Berlin 2018, S.249-265. []

Der Leipziger Tolstoi-Prozess 1901

(Blasphemie-Splitter IV)

Mit dem 1871 entstandenen Deutschen Kaiserreich wurde ein einheitliches Reichsstrafgesetzbuch geschaffen. Der Tatbestand der Gotteslästerung wurde in § 166 geregelt, der im Kern für die nächsten fast einhundert Jahre Bestand haben sollte. Wer “öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästert” bzw. christliche Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften beschimpfe, dem wurde darin bis zu drei Jahre Gefängnis angedroht. Die Zahl der Ermittlungen und Verurteilungen wegen Blasphemie blieb im Kaiserreich insgesamt allerdings überschaubar. Trotzdem stellte das Delikt, neben Anklagen wegen politischen Umsturzes und Sittenlosigkeit, eine Säule im Kampf des Obrigkeitsstaates gegen unliebsame Meinungen und liberale Haltungen dar.1 Öffentlichkeitswirksam waren insbesondere Verfahren gegen Schriftsteller und Theaterleute; der spektakulärste Fall eines Gotteslästerungsprozesses betraf das Drama “Das Liebeskonzil” aus der Feder ds Schriftstellers Oskar Panizza, der 1895 zu einem Jahr Einzelhaft verurteilt wurde.2

Einen anderen interessanten Fall repräsentiert der Leipziger Tolstoi-Prozess. Er betraf eine christliche Kirche, die in Deutschland kaum als Anwalt in eigener Sache tätig werden konnte. Der Leipziger Tolstoi-Prozess 1901 weiterlesen

  1. Vgl. insgesamt Stark, Gary D. Stark, Banned in Berlin. Literary Censorship in Imperial Germany 1871-1918, New York/ Oxford 2012. []
  2. Maßgeblich Michael Bauer, Oskar Panizza, München/Wien 1984. []

„L’affaire Mila“

Ein Lehrstück invektiver Kommunikation

Worum es geht

Wie viele Gleichaltrige nutzt auch Mila, eine 16jährige Gymnasiastin aus dem Département Isère im Osten Frankreichs, gerne die Online-Plattform Instagram. Am 18. Januar 2020 eskaliert dort ein Streit, nachdem die junge Frau in einem Livevideo offen über ihre Homosexualität gesprochen und den Annäherungsversuch eines Mannes zurückgewiesen hat. Von anderen muslimischen Teilnehmern sieht sie sich nicht nur mit dem Vorwurf des Rassismus konfrontiert, sondern auch als „dreckige Hure“ bzw. „schmutzige Lesbe“ beschimpft. Mila antwortet mit einem weiteren Video, worin sie zu einem großen Rundumschlag ausholt: „Ich hasse Religion. Im Koran ist nur Hass darin. Islam ist Scheiße, das ist, was ich denke. Ich bin nicht rassistisch, überhaupt nicht. Man kann nicht rassistisch gegenüber einer Religion sein. Ich habe gesagt, was ich denke, du wirst mich nicht dazu bringen, das zu bereuen. Es gibt immer Leute, die sich aufregen, ich mache mir nichts daraus, ich sage, was ich will, was ich denke. Deine Religion ist Scheiße, deinem Gott stecke ich den Finger in den Arsch. Danke, auf Wiedersehen.“

Daraufhin bricht eine Welle von Schmähungen über die junge Frau herein. Nach eigenen Angaben erhält sie bis zu 200 Hassbotschaften in der Minute, darunter auch Morddrohungen. Schnell rät ihr die Leitung ihrer Schule aus Sicherheitsgründen von einer weiteren Teilnahme am Unterricht ab. Dort gibt es offenkundig einen großen Anteil von muslimischen Schülerinnen und Schülern, die sich durch ihre Äußerungen verletzt fühlen. Würde Mila an die Schule zurückkommen, so äußert einer von ihnen, dann würde sie getötet. Tatsächlich muss das Mädchen abtauchen, die gesamte Familie wird schließlich unter Polizeischutz gestellt. Sie befürchte, aufgrund ihrer Bekanntheit im ganzen Land keine Schule zu finden, die sie aufnehme, so sagt sie Wochen später. „L’affaire Mila“ weiterlesen

Stichwort “Invektivität”

„Invektivität“ ist ein im gleichnamigen Dresdner Sonderforschungsbereich 1285 entwickelter Neologismus zur Erforschung von Erscheinungsformen, Funktionen und Effekten herabsetzender Kommunikation. Mit diesem konzeptuellen Leitbegriff sollen alle Phänomene in einen gemeinsamen analytischen Horizont gestellt werden, bei denen mittels verbaler (mündlicher oder schriftlicher) oder nonverbaler (gestischer oder bildlicher) Kommunikationsakte Bewertungen von Personen und Gruppen vorgenommen werden, die geeignet sind, ihre soziale Position negativ zu verändern, sie zu diskriminieren und ggf. auszuschließen.

Als invektive Kommunikationsakte wird dabei ein breites Spektrum von Erscheinungen adressiert, von der der herabsetzenden Unhöflichkeit über Schmähungen, Lästerungen und Beleidigungen bis hin zur Hassrede und zur verbalen bzw. symbolischen Gewalt. Die Kategorie „Invektivität“ soll die Vielfalt von rechtlichen Definitionen, rhetorischen Traditionen und literarischen Formbestimmungen, mit deren Hilfe diese sprachlichen und symbolischen Akte herkömmlicherweise erfasst werden, keineswegs ersetzen. Um schärfer analysieren und besser vergleichen zu können, bedarf es über übergreifender Gesichtspunkte, die unter dem Dach des Konzeptes Invektivität entwickelt werden sollen. Dabei stehen z. B. weniger die Motive der Invektierer im Zentrum des Interesses als die vielfältige Anschlusskommunikation in der Folge eines herabsetzenden Sprechaktes, die Reaktionen des Publikums, die Eskalationsdynamiken und die kontroversen Bewertungen („metainvektiven Thematisierungen“) der Invektive sowie deren gesellschaftlichen Voraussetzungen und Effekte. Das Konzept der Invektivität will einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung sozialer und politischer Ordnungen leisten, sowohl in Bezug auf verschiedene Epochen der Geschichte als auch in Hinblick auf auf eine Gegenwart, die stärker als je zuvor von invektiver Polarisierung und Hasskommunikation geprägt ist.

Weitere Informationen:

Homepage des Dresdner Sonderforschungsbereichs 1285

Forschungsprogramm der Konzeptgruppe des SFB 1285:
Dagmar Ellerbrock, Lars Koch, Sabine Müller-Mall, Marina Münkler, Joachim Scharloth, Dominik Schrage und Gerd Schwerhoff: Invektivität – Perspektiven eines neuen Forschungsprogramms in den Kultur- und Sozialwissenschaften, in: Kulturwissenschaftlichen Zeitschrift (KWZ), 2 (2017), 2-24.

Gerd Schwerhoff: Invektivität und Geschichtswissenschaft. Konstellationen der Herabsetzung in historischer Perspektive – ein Forschungskonzept, in: Historische Zeitschrift 311 (2020), i.E.

Ein Frühmittelalter (fast) ohne Blasphemie

(Blasphemie-Splitter III*)

 

Sie stellt in der Geschichte der Gotteslästerung einen Meilenstein dar: Die Novelle 77 des Kaisers Justinian, erlassen vielleicht 542 aufgrund einer Häufung von Naturkatastrophen und Seuchenausbrüchen, war das erste wirkliche Blasphemie-Gesetz der christlichen Welt. Sie wandte sich an die eigenen Untertanen und verbot unter harten Strafandrohungen blasphema verba, konkret das Schwören bei den Haaren und dem Haupt Gottes.1 Langfristig sollte ihr eine starke Resonanz beschieden sein, Kaiser und Könige des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit beriefen sich in ihrer Gesetzgebung auf dieses Vorbild.

Vorerst aber blieb das Gesetz ein ziemlich isoliert in die historische Landschaft ragendes Monument und fand im westlichen Europa sowohl kurz- als auch mittelfristig kaum Nachfolger.2 Lassen wir kurz die wenigen Ausnahmefälle von Blasphemie-Normen zwischen dem 6. und dem 12. Jahrhundert Revue passieren. Ein Frühmittelalter (fast) ohne Blasphemie weiterlesen

  1. Mischa Meier, Das andere Zeitalter Justinians. Kontingenzerfahrung und Kontingenzbewältigung im 6. Jahrhundert n. Chr., Göttingen 2003, S.587ff []
  2. Vgl. Gerd Schwerhoff, Gott und die Welt herausfordern. Theologische Konstruktion, rechtliche Bekämpfung und soziale Praxis der Blasphemie vom 13. bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts, Habilitationsschrift Bielefeld 1996 (korrigierte und gekürzte Online-Fassung 2004 https://pub.uni-bielefeld.de/record/2304832), S.263ff., mit weiteren Verweisen. Wichtige Ergänzungen und Korrekturen dazu bei Corinne Leveleux, La parole interdite. Le blasphème dans la France médiévale (XIIIe-XVIe siècles): du péché au crime, Paris 2001, S.59ff. und Bettina Lindorfer, Bestraftes Sprechen. Zur historischen Pragmatik des Mittelalters, München 2009, S.136ff. []

Verkürbissung eines Kaisers

(Blasphemie-Splitter II*)

Das Delikt der Blasphemie entwickelte sich im Schoß des Judentums und insbesondere des Christentums, mithin im Kontext monotheistischer Bekenntnisse.1 In der polytheistisch geprägten Welt des Altertums bedeutete ‚Gotteslästerung‘ in erster Linie einen Verstoß gegen das rechte Ritualverhalten, z. B. in Form des Tempelraubes oder dem Frevel gegenüber Götterstatuen. Vor allem im Athen des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. gewann zudem das Delikt der Asebie Kontur; Gottlosigkeit, etwa in Form frevelhafter Ansichten über die Götter, wurde vorwiegend Philosophen wie Anaxagoras, Protagoras, Diagoras und nicht zuletzt Sokrates vorgeworfen.2

Mit dem Übergang von der Republik zum Prinzipat entstand aber auch in der römischen Welt ein neuer Ansatzpunkt für die Herabsetzung der Götter, eines vergöttlichten Kaisers nämlich. Verkürbissung eines Kaisers weiterlesen

  1. Jan Assmann, Totale Religion. Ursprünge und Formen puritanischer Verschärfung, Wien 2016. []
  2. Jean Rudhardt, La définition du délit d’impiètè d’après la legislation attique, in: Museum Helveticum 17 (1960), S.87-105. []

Die Inquisition

Fußnoten und Literaturhinweise

Im letzten Jahr erschien in vierter Auflage mein kleines Buch zur Geschichte der Inquisition. Seine Besonderheit besteht vor allem darin, die meist getrennt behandelten Kapitel der “mittelalterlichen” und der “frühneuzeitlichen” Inquisitionen im Zusammenhang abzuhandeln.

Den Konventionen der Reihe “Beck Wissen” gemäß war die Darstellung nicht nur strikt auf 128 Seiten begrenzt, sondern erschien auch ohne Anmerkungen und lediglich mit einigen Literaturhinweisen, die in der neuen Auflage leicht aktualisiert wurden. Um die wissenschaftliche Benutzbarkeit zu erhöhen, habe ich aber bereits 2004 einen Anhang mit Anmerkungen und Literaturliste erstellt, der hier erneut zum Abruf bereitgestellt wird.

Die Pest in der Frühen Neuzeit – ein ferner Spiegel

Oder: Was lehrt uns der Blick in die Geschichte?

(Beitrag zur von der Kollegin Anja Besand organisierten “Corona-Vorlesung” der Philosophischen Fakultät an der TU Dresden im Sommersemester 2020)

Die Audioversion ist hier zu hören.

In diesen Wochen der Corona-Pandemie geht der Blick häufig zurück in die Geschichte. Vor allem die sog. „Spanische Grippe“ am Ende des Ersten Weltkrieges 1918 lädt vielfach zu Vergleichen ein. Aber bis heute ist eine andere Krankheit das Synonym für ‚die‘ Seuche schlechthin, und wie keine anderen hat sie die Phantasie durch die Jahrhunderte hindurch beschäftigt: die Pest. Eine solche Rückschau kann unterschiedlich motiviert sein: Wir können, so das eine Extrem, in der Vergangenheit nach vertrauten Mustern suchen, nach dem Motto: So war es schon damals, so ist es immer in Seuchenzeiten! Oder wir können umgekehrt die Unterschiede hervorheben, etwa falsche Reaktionen damals und mangelndes Wissen der Zeitgenossen, um so unsere vergleichsweise privilegierte Situation zu betonen. Die Metapher vom ‚fernen Spiegel‘ zielt auf eine Mittelposition zwischen diesen beiden Extremen: Der Spiegel reflektiert etwas, was uns z.T. durchaus vertraut ist, was aber weit entfernt liegt und allein deshalb nur perspektivisch verzerrt wahrnehmbar ist. Die Entfernung macht es aber bisweilen gleichzeitig möglich, die Dinge vollständiger und schärfer zu sehen als das, was wir jeden Tag miterleben. Es ist also ein distanzierter und zugleich auch distanzierender Blick auf eine fremde Welt, der uns aber vielleicht unsere Gegenwart etwas anders zu sehen lehrt. Ich habe die Metapher dem Buch der amerikanischen Historikerin Barbara Tuchman ‚A Distant Mirror‘ von 1978 entlehnt, das – wie der deutsche Untertitel erklärt – über das ‚dramatische 14. Jahrhundert‘ handelt; der originale Untertitel spricht vom ‚Calamitous 14th Century‘, also vom katastrophalen oder verhängnisvollen Jahrhundert. Die Pest spielt bei dieser Charakterisierung durchaus eine wichtige Rolle – wir kommen darauf zurück. Die Pest in der Frühen Neuzeit – ein ferner Spiegel weiterlesen