Ein Blick auf die Forschungslage
(Blasphemie-Splitter I)
Gerade habe ich eine Geschichte der Gotteslästerung von der Antike bis zur Gegenwart abgeschlossen (“Verfluchte Götter. Die Geschichte der Blasphemie”, S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main). Sie sollte eigentlich im Herbst 2020 erscheinen, wird aber nun, Corona-bedingt, vermutlich erst nächstes Jahr auf den Markt kommen. Auf kliotop sollen in loser Folge zum Thema einige Aspekte thematisiert werden, die im Buch keinen (ausreichenden) Platz fanden.
Dazu gehört vor allem anderen der Blick auf die bisherige historische Forschung. Gibt es nicht schon genug einschlägiger Studien? Gerade auch solche aus jüngerer Zeit? Wozu also noch eine Geschichte der Blasphemie? Auf den ersten Blick mag eine Überblicksdarstellung verzichtbar erscheinen. Aber gerade denjenigen Büchern die als Gesamtdarstellung daherkommen, haften doch etliche, manchmal ebenso offenkundige wie ärgerliche Mängel an. Weil jede moderne Überblicksdarstellung stets auf den Schultern ihrer Vorgänger steht, auch wenn diese keine Riesen sein mögen, ist es angemessen, die Forschungslage kurz zu beleuchten und zu bewerten.
Empirisch ist der Fokus der angesprochenen Werke oft schmaler als der allgemeine Titel suggeriert, wichtige Epochen und Phänomene werden allenfalls oberflächlich abgehandelt. Nicht selten bleibt die Begrifflichkeit schwammig, angefangen mit den Bestimmungen dessen, was unter „Blasphemie“ verstanden werden soll. Ein extremes Beispiel für solche Definitionsprobleme stellt die bei ihrem Erscheinen hochgelobte Arbeit des Literaturwissenschaftlers David Lawton dar: Was man unter Gotteslästerung zu verstehen habe, so der Autor, hänge von den jeweiligen Grundwahrheiten einer Gesellschaft ab, von der jeweiligen Perspektive der Akteure und von den historisch-kulturellen Kontexten. Er eröffnet folglich sein Buch mit einem Abschnitt darüber, dass Blasphemie nicht definiert werden könne („On not defining blasphemy“), nur um am Ende zu einer sehr allgemeinen, erstaunlich funktionalen Bestimmung zu gelangen: Gotteslästerung sei ein Weg der Orthodoxie, um Andersartigkeit zu dämonisieren und Gewalt gegen sie zu verüben („an orthodoxy’s way of demonising difference in order to perpetrate violence against it“) (Lawton 1993: 1, 202). Auf dieser Grundlage lassen sich zwar interessante Mikrostudien und assoziative Beobachtungen fertigen, aber keine systematische und epochenübergreifende Gesamtdarstellung.
Eine besondere Bürde stellt die Intention vieler Autoren dar, mit der geschichtlichen Darstellung ein aufklärerisches Anliegen zu verfolgen. So stammte eine der ersten Arbeiten zur Geschichte der Blasphemie im Gefolge der Rushdie-Affäre aus der Feder von Nicolas Walter. Der Sekretär des „Committee Against Blasphemy Law“ und Vertreter der Britischen Freidenkerbewegung räumte dem Freethought Movement und seinem Kampf um Meinungsfreiheit besonders breiten Raum ein; die religiösen Verfolgungen früherer Jahrhunderte fungieren dabei als dunkle Hintergrundfolie für den heroischen neuzeitlichen Säkularismus. Ähnlich engagiert schrieb – im Gefolge der Anschläge auf Charlie Hebdo – noch im Jahr 2017 der französische Rechtsgelehrte und Publizist Jacques de Saint Victor über die Geschichte der Blasphemie. Mit deren Charakterisierung als „imaginäres“ Verbrechen folgte er einer schon von Voltaire gelegten Spur. Indem er die „aufeinanderfolgenden Transformationen der Blasphemie“ nachzuzeichnen versuchte, wollte er eine Rückbesinnung „auf die Wesensmerkmale unserer politischen Kultur“ erreichen. Das Ganze mündet, einigermaßen absehbar, in eine Verteidigung der säkularen liberalen Gesellschaft gegen die „Kampfansagen an die Blasphemie“ von Seiten radikaler Islamisten und fundamentalistischer Katholiken ( Saint Victor 2017: 12, 124) . Politisch mag man das sympathisch finden und nachvollziehen können, warum der Autor für den Traktat 2016 mit dem renommierten „Prix du Sénat du Livre d’Histoire“ ausgezeichnet wurde. Allerdings lauert aufgrund einer solchen Herangehensweise schnell die Gefahr anachronistischer Fehlurteile. ‚Meinungsfreiheit‘ dürfte kaum vor dem 18. Jahrhundert als ein möglicher Leitwert am Horizont der Zeitgenossen aufgetaucht sein.
Für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Gotteslästerung bildet die Affäre Rushdie ebenso eine Wasserscheide wie für die öffentliche Debatte. Vor 1990 sind vor allem rechtshistorische Arbeiten zu verzeichnen, die den Mut zur Zeichnung langer, freilich oft arg holzschnittartiger Linien aufbrachten, die sie in der Regel entlang der Rechtsnormen zogen (Moser 1909; Webersinn 1928; Nokes 1928). Manche standen unmittelbar im Kontext beabsichtigter oder befürchteter Strafrechtsreformen (Maslowski 1930; Schilling 1966); in diese Tradition ordnet sich für die jüngste Zeit die rechtshistorisch vergleichende Arbeit von Berkmann (2009) ein. Auf sehr eigenwillige, m. E. historisch fragwürdige Art versuchte Pahud de Mortanges (1987) in der Kombination von Rechtsgeschichte und Jungscher Psychologie die Gotteslästerung als eine archetypisch begründete, tendenziell universale Erscheinung zu erweisen. Wesentlich hilfreicher, weil systematischer aus den Quellen gearbeitet, dagegen ist die Habilitationsschrift von Leutenbauer (1984), deren Blick wesentlich weiter reicht als auf die im Titel aufscheinende bayerische Gesetzgebung.
Nach 1990 wurde eine ganze Reihe von Arbeiten publiziert, die den Anspruch erhoben, die ‚ganze‘ Geschichte der Blasphemie zu erzählen. Aus dieser Menge hebt sich das voluminöse Opus des amerikanischen Verfassungs- und Rechtshistorikers Leonhard W. Levy von 1993 deutlich heraus, durch seinen Umfang von fast 700 Seiten ebenso wie durch seine zeitliche Erstreckung vom Alten Testament bis zur Rushdie-Affäre. Die Wurzeln reichen allerdings in die Zeit vor Rushdie zurück, zu einem schmaleren Band von 1981 (‚Treason Against God‘), der bereits die Grundlagen für die Darstellung der älteren Epochen im Opus Magnum zwölf Jahre später bildete. Schon damals bekannte sich der Autor dazu, ein altmodisches „Whiggish book“ geschrieben zu haben, das den Kampf für intellektuelle und religiöse Freiheit nachzeichnete. In seinen stärksten Passagen liefert Levy eine dichte, freilich auf England und die Vereinigten Staaten konzentrierte Sammlung wertvollen Materials. Seine Urteile sind freilich von seiner anachronistischen Analyseperspektive getrübt, die Reproduktion der immer gleichen Schlachtordnung von Repression vs. Aufklärung ermüdet auf Dauer. Für die vorneuzeitlichen Epochen basiert seine Arbeit z. T. auf älterer, überholter Literatur. Die Behauptung einer angeblichen Gleichsetzung von Häresie und Blasphemie im Mittelalter führt in die Irre und provozierte berechtigten Widerspruch (vgl. bereits Craun 1983; Casagrande/Vecchio 1991), was aber nicht verhinderte, dass sich andere Arbeiten empirisch an Levy orientierten. Das gilt insbesondere für das einflussreiche Buch des Literaturwissenschaftlers David Lawton (1993). Mit seinem an postmoderne Theoriesprachen angelehnten Ansatz freilich sucht dieser die größtmögliche Distanz zur konventionellen Perspektive Levys. Seine oft durchaus scharfsinnigen Analysen, denen historische Quellen wie Phänomene der Gegenwart als Spielmaterial dienen, flottieren streckenweise arg assoziativ durch Raum und Zeit; er entwirft interessante Facetten, die sich allerdings kaum zu einer Gesamtinterpretation verdichten. Eher einen konzeptuellen Mittelweg zwischen Erzählung und Theoretisierung versucht die neueste englischsprachige Gesamtgeschichte der Blasphemie in der christlichen Welt von David Nash (2007a), die insbesondere für die neueren Epochen neues Material bereitstellt. Der übergreifende analytische Ertrag bleibt allerdings auch hier begrenzt: Seine an anderer Stelle (Nash 2007b) näher entfaltete Unterscheidung zwischen „aktiver“ und „passiver“ Blasphemie bleibt vieldeutig und verschwommen, ist für die Gesamtdarstellung überdies nicht leitend.
Für die französische Forschung hat Alain Cabantous in einem im Original 1998 erschienen Buch den Anspruch erhoben, eine Geschichte der Blasphemie im Okzident vorzulegen. Er hat diesen Anspruch aber sogleich wieder eingeschränkt, weil eine Gesamtgeschichte zu allgemein und oberflächlich bleibe. Im Kern behandelt er folglich nach eigener Angabe die Zeit vom Beginn des 17. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, und das vornehmlich für Frankreich (Cabantous 1999: 8). Daran kranken nicht zuletzt seine Bewertungen oder jene flotten chronologischen Einteilungen („Die Zeit der Kirche“, „… der Fürsten“, „…der Menschen“, „…der Geistlichen“) auf den Spuren Jacques Le Goffs. Fast 20 Jahre später folgte dann das kämpferische Pamphlet von Jacques de Saint Victor (2017), geboren aus den Debatten im Anschluss an das Attentat auf Charlie Hebdo zwei Jahre zuvor, das kaum neues Material aufbereitet und erst recht keine übergreifende analytische Perspektiven zu bieten hat.
Aus der Perspektive der deutschen Forschung schließlich gibt es bislang keine Gesamtdarstellung der Blasphemie, wohl aber eine Art kulturwissenschaftliche und moralphilosophische Darstellung des Phänomens aus der Feder des Nijmegener Theologen Jean-Pierre Wils (2007), die keinen geschichtlichen Überblick ersetzt, aber doch historisch sehr gut informiert ist. Im Ergebnis handelt es sich ebenfalls um ein Plädoyer gegen eine stärkere Reaktivierung des Straftatbestandes der Blasphemie, in der Durchführung aber um eine differenziert und sehr historisch argumentierende Studie, die z. B. die Verwurzelung des klassischen Gotteslästerungs-Konzeptes in der vormodernen ‚Kultur der Ehre‘ betont und dieser eine moderne ‚Kultur der Menschenwürde‘ gegenüberstellt.
Jenseits der Gesamtdarstellungen gibt es eine Reihe von Arbeiten, die sich der ‚klassischen Epoche‘ der Gotteslästerung, dem späteren Mittelalter und der Frühen Neuzeit, beschäftigen, zugleich aber auch wichtige allgemeine Reflexionen enthalten. Die einschlägigen Kapitel des vorliegenden Buches beruhen ganz wesentlich auf meinen eigenen Arbeiten (pars pro toto hier Schwerhoff 2005). Eine zugleich tiefgreifende und breit den Kontext rekonstruierende Fallstudie zu Zürich lieferte Francisca Loetz (2002, engl. 2009). Auch die deutschsprachige Literaturwissenschaft steuerte gewichtige Beiträge bei (Bogner 1997; Lindorfer 2009). In Frankreich hat das Nachdenken über das Thema Gotteslästerung schon eine längere Tradition. Dort entstand die umfangreich aus den Quellen gearbeitete, fast enzyklopädische Arbeit von Corinne Levelleux (2001), die ihren Schwerpunkt auf die Phase vom 13. bis zum 16. Jahrhundert legt und die weit über ihr eigentliches Forschungsfeld, die Rechtsgeschichte, hinausreicht. Auf Italien bezog sich der auch systematisch wichtige Pionieraufsatz von Peter Burke (1986). Besonders wichtig hier ist die Republik Venedig mit ihrer eigenen Behörde zur Bekämpfung der Blasphemie (Horodowich 2008). Eine Monographie liegt inzwischen auch über das koloniale Mexiko vor (Villa-Flores 2006), die in ihren sozial- und kulturgeschichtlichen Interpretationen weit über dieses Untersuchungsgebiet hinaus paradigmatische Bedeutung beanspruchen kann. Für das spanische Mutterland ist noch immer ein Aufsatz von Maureen Flynn (1995) zentral, daneben gibt es viele einschlägige Abschnitte in den Arbeiten zur Inquisition, die hier beiseite bleiben müssen.
Wesentlich uneinheitlicher ist die Literaturlage für die übrigen Epochen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass interessierte Leser hier vergeblich suchen, viele wichtige Informationen stecken in Arbeiten zu anderen oder übergreifenden Themen. Für erste Informationen zur klassischen Antike bietet sich der einschlägige Artikel von Merkel (1981) an. Das 19. Jahrhundert ist insbesondere für England gut untersucht (Marsh 1998; Nash 1999). Und für das Deutsche Kaiserreich bietet das einschlägige Kapitel von Stark (2012) reichhaltige Informationen. Die Ereignisse und Debatten der letzten Jahrzehnte sind Gegenstand zahlreicher Publikationen unterschiedlichen Zuschnitts. Kein Buch bietet zur Rushdie-Affäre einen besseren Zugang als die Schilderung des Betroffenen selbst (Rushdie 2012), auch wenn man subjektive Überspitzungen und Leerstellen in Rechnung stellen muss. Die Ereignisse im Gefolge der Mohammed-Karikaturen, die 2005 weltweite Erschütterungen verursachten, werden am besten von Klausen (2009) komprimiert. Für Vorgeschichte und Folgen des Attentates auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo gibt es noch keine vergleichbar abgewogene Darstellung, lediglich Pamphlete, die zwischen dem Lob auf die Blasphemie (Fourest 2015) und deren Verdammung (Todd 2016) changieren. Unabdingbar für eine Einschätzung der globalen Situation in Bezug auf die Gesetzgebung und die Verfolgungspraxis bei Blasphemie ist die Zusammenstellung von Fiss/ Getgen Kestenbaum (2017). Unter den deutschsprachigen Sammelwerken, die das Problem von verschiedenen Seiten beleuchten, sind diejenigen von Isensee (2007), Debatin (2007), Laubach (2013) oder Scholz/ Heinisch (2016) hervorzuheben. Einen Einblick in die postkoloniale Debatte bieten die Beiträge in Asad u.a. (2013).
Viele weitere wertvolle Arbeiten zu Teilphänomenen (wie Schwören und Fluchen), zu einzelnen Gestalten und bestimmten Ereignissen müssen hier beiseite bleiben. Auch ist es wichtig hervorzuheben, dass sich die vorstehende Literatur für die Zeit vor 1989 auf den christlichen Kulturkreis bezieht. Jüdische und muslimische Konzepte von Gotteslästerung konnten nicht adäquat thematisiert werden (vgl. für letztere Wiederhold 1997). Im christlich-jüdischen Verhältnis spielte der Vorwurf der Gotteslästerung eine nicht unwichtige Rolle (Schäfer 2010, 2016; Schwerhoff 2000). Das gilt auch für das christlich-muslimische Verhältnis, allerdings in wesentlich eingeschränkterem Maße (Wolf 1988). Dass die Frage der Gotteslästerung zum Zentrum eines angeblichen clash of civilisations werden sollte, war jedoch in der Zeit vor 1989 nicht absehbar (vgl. Schwerhoff 2019).
Gerd Schwerhoff
Literatur
Asad, Talal u.a. (2013): Is Critique Secular? Blasphemy, Injury, and Free Speech, New York
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Gerd Schwerhoff (26. April 2020). Noch eine Geschichte der Blasphemie? Kliotop. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qm35