Inquisition – Realität und Mythos*

(*französische Fassung erschienen in: L’Europe. Encyclopédie Historique, ed. Christophe Charle/ Daniel Roche, Arles 2018, S.770-774)

Die Inquisition darf als gemeinsamer europäischer Erinnerungsort mit eindeutig negativer Färbung gelten. „Folter im Namen Gottes“ – mit dieser Schlagzeile warb das deutsche Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel’ im Juni 1998 für einen Artikel über die Öffnung des Vatikanischen Inquisitionsarchivs. Von einer fünfhundertjährigen grausigen Blutspur war die Rede, von „Menschenjagden“, deren Dimensionen an den Nationalsozialismus gemahnten, von einer „bösartigen Geschwulst“ in der Gesellschaft des Abendlandes, deren Traditionslinie bis hin zu Gestapo, KGB und Stasi reiche. Hier verdichtete sich einmal mehr der traditionelle Mythos von der Inquisition als der sprichwörtlichen Verkörperung des dunklen Mittelalters, als einer europaweiten, fast allmächtigen Einrichtung, als Sinnbild für die überragende Macht der Kirche und des Papsttums und als Erfinderin außergewöhnlich grausamer Strafverfahren. Ironischer Weise kam der Artikel als Hintergrundbericht für eine Ereignis daher, das eher zum Symbol einer revisionistischen Geschichtsbetrachtung taugt. Auf der Basis vor allem archivalischer Quellenstudien hat historische Forschung in den letzten Jahrzehnten all diese vermeintlichen Gewissheiten über die Inquisition in Frage gestellt hat.

‚Mittelalterlich‘ war die Inquisition nur zum Teil. Mit ihrer Gründung im 13. Jahrhundert reagierte die römische Kurie auf die vor allem in Südfrankreich und Italien grassierenden religiösen Bewegungen der Katharer und der Waldenser. Seit 1231 ernannte der Papst reisende Sonderbevollmächtigte, in der Regel Angehörige der Bettelorden, zu Ermittlern gegen die häretische Verworfenheit (inquisitores heretice pravitatis). Durchaus mit dem Anspruch einer universalen Institution für die gesamte lateinische Christenheit ausgestattet, war bereits der reale Wirkungskreis der mittelalterlichen Inquisition beschränkt. Nur in den Kerngebieten des französischen Südwestens und Italiens, zu denen weiterhin das Königreich Aragón und ab Anfang des 14. Jahrhunderts auch Böhmen gerechnet werden können, gab es eine Kontinuität inquisitorischen Wirkens über einen längeren Zeitraum hinweg. Für weite Teile Europas, etwa für Kastilien, Skandinavien und vor allem für England, fehlen dagegen Hinweise auf eine Ketzerverfolgung durch päpstliche Legaten. In anderen Regionen, namentlich in Nordfrankreich und in Deutschland, gab es sporadische Aktivitäten, aber keine wirklich dauerhafte Etablierung der Inquisition.

Auf der anderen Seite war die Inquisition keineswegs eine rein mittelalterliche Institution, sondern eine Erscheinung der ‚longue duree‘ bis weit in die Neuzeit hinein. Dabei ist um 1500 eine deutliche Zäsur auszumachen. Mit einer Bulle vom 1. November 1478 stellt Papst Sixtus IV. die Weichen für die Entstehung einer neuen Ausprägung der Inquisition in den Königreichen Kastilien und Aragón. Portugal folgte ab 1536. Mit einer Stärkung der institutionellen Struktur der Inquisition ging in diesem Fall die Beschränkung auf die Länder der spanischen Krone (auch in Übersee) einher. Nach dem Modell der ‚Spanischen Inquisition‘ wurde mit der Bulle Licet ab initio von Papst Paul III 1542 eine Neuformierung der Römischen Inquisition initiiert, bei der die Untersuchung und Bestrafung aller Glaubensvergehen einem Kollegium von sechs Kardinälen (Sacra Congregatio Romanae et universalis inquisitionis) übertragen wurde. Trotz der Aufrechterhaltung eines universalistischen Anspruchs beschränkte sich das Wirken der Römischen Inquisition de facto auf den Kirchenstaat und andere italienischen Fürstentümer. Nach jahrhundertelangem Wirken wurden die Inquisitionen im Zeitalter Napoleons abgeschafft (1798 die römische, 1808 die spanische Inquisition). Wiederbelebungsversuchen in der Restaurationszeit war nur ein kurzlebiger Erfolg beschieden. Das Sanctum Officium wurde nach 1814 wieder in Rom etabliert, allerdings in deutlich reduzierter Funktion als eine innerkirchliche Zensur- und Disziplinarbehörde.

Ebenso wie ihre universale Existenz ist auch der scheinbar umfassende Machtanspruch der Inquisition im Auftrag des Papstes fragwürdig. Richtig ist: Die Inquisition war von Innozenz III., einem der machtbewusstesten Männer, die je auf dem römischen Bischofsthron saßen, ganz bewusst als eine päpstliche Sonderinstitution geschaffen worden, die sich um die herkömmlichen kirchlichen Hierarchien wenig scherte. Darin bestand aber zugleich eine Schwäche. Denn zum einen provozierte die Tätigkeit der Inquisition vielfältige Widerstände, nicht nur bei der betroffenen Bevölkerung, sondern auch bei den eigentlich für die Bekämpfung der Häresien zuständigen Bischöfen oder bei den lokalen weltlichen Amtsträgern. Die Opposition konnte sich sogar aus dem Kreis der Bettelorden selbst rekrutieren, wie das Beispiel von Bernard Délicieux zeigt. Unter seiner Führung wurde die Inquisition in Südwestfrankreich jahrelang lahmgelegt, und scharf kritisierte er deren Tätigkeit in Predigten vor dem französischen König. Zum anderen litt die Inquisition unter dem Machtverfall des Papsttums seit dem 14. Jahrhundert. Bestimmend wurden nun eher die weltlichen Machthaber. So waren die berühmten Häresieverfahren gegen die Templer 1307/8 und gegen Jean d’Arc 1430/1 politische Prozesse im Interesse der französischen bzw. der englischen Krone, bei denen die Inquisition eher eine Statistenrolle innehatte.

            Bei der Spanischen Inquisition der Neuzeit handelte es sich ohnehin, trotz der Legitimation durch den Papst, eher um eine von der spanischen Krone kontrollierte staatliche Behörde. Der Großinquisitor Tomás de Torquemada OP († 1498) saß seit 1488 mit dem Rat für die Inquisition (Consejo de la Suprema y General Inquisicion) der ersten Behörde vor, die beide Herrschaftsgebiete der katholischen Könige Ferdinand von Aragón Ferdinand (1452-1516) und Isabella von Kastilien (1451-1504) überwölbte. Ihr weltlich-bürokratischer Charakter zeigt sich u. a. darin, dass die Inquisitoren als Exponenten einer Juristenelite nicht unbedingt dem geistlichen Stand angehören mussten. Neben dieser Zentralbehörde gab es die regionalen Inquisitionstribunale. Dort wurden die jeweils zwei oder drei Inquisitoren von einem Stab von Amtsträgern unterstützt sowie von laikalen Vertrauensleuten (familiares) aller Stände, die gegen eine Reihe von Privilegien und Ehrentiteln (Steuerbefreiung, Recht auf Bewaffnung) umfassende Hilfsdienste leisteten. Das siebenköpfige Kollegium der Suprema in Madrid dehnte seine zentrale Entscheidungsmacht schrittweise auch über die vor den lokalen Tribunalen verhandelten Fälle aus und etablierte bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts eine umfassende und regelmäßige Berichtspflicht in Gestalt der sog. relaciones de causas. Auch in Italien wurde die Tätigkeit der Inquisition vom Zusammenspiel zwischen dem zentralen Kollegium des Sanctum Officium und dem engmaschigen Netz der lokalen Inquisitionstribunale bestimmt, wobei die Inquisitoren hier fast ausschließlich weiterhin aus dem Dominikaner- und Franziskanerorden stammten.

            Die von der Inquisition bekämpften Glaubensformen und Praktiken wechselten je nach Raum und Zeit. Neben Ketzergruppen und einzelnen Häretikern richtete sich die Aufmerksamkeit schon seit den 1430er Jahren auf die neue Sekte der Hexen. Die Gründung der Spanischen Inquisition war eng mit dem Vorgehen gegen die sog conversos, den zum Christentum konvertierte Juden und ihre Nachfahren, verknüpft, denen man geheime Sympathien mit ihrer Herkunftsreligion unterstellte. Später ging sie auch gegen die Maurenchristen (Moriscos) und gegen Protestanten vor. Ebenso wie die Römische Inquisition der Neuzeit beanspruchte sie freilich Kompetenzen für das gesamte Spektrum religiöser Devianz von Blasphemie über Magie und Hexerei bis hin zu Sitten- und Sexualdelikten. Ein Monopol auf die Religions- und Sittenzucht erlangte sie freilich nicht.

            Jenseits raumzeitlicher Varianten und wechselnder Zielgruppen kann als eigentlicher institutioneller Kern der Inquisition die Ausprägung und Tradierung spezieller Verfahren und Sanktionsinstrumentarien ausgemacht werden. Dabei wirkte das Untersuchungsverfahren der amtlichen inquisitio, das der Institution seinen Namen gab, weit über die kirchliche Sphäre hinaus; der Inquisitionsprozess sollte in vielfältiger Modifikation auch im weltlichen Strafverfahren seinen Siegeszug antreten. Die Folter als ein Mittel der prozessualen Geständniserzwingung hatte in diesem Inquisitionsprozess ihren festen Platz. Erfunden hat sie die kirchliche Inquisition gewiss nicht, wenn auch ihre Anwendung im inquisitorischen Ketzerverfahren seit 1252 legitimiert war. Typischer waren für die Methoden der Inquisition allerdings andere Machttechniken, die subtiler anmuten, aber nicht weniger effektiv waren. Dazu gehörte der sehr gezielte Einsatz von Isolation und Gefängnis als Druckmittel, vor allem aber die sehr ausgefeilten Methoden der Befragung. Gestützt auf ihre imposanten Archive gelang es geschickten Inquisitoren schnell, ihren Gefangenen Widersprüche nachzuweisen und sie so zum Geständnis zu bringen. Breit war das Spektrum der Strafen: Neben den Hinrichtungen, die insgesamt kaum ein Prozent der Sanktionen ausgemacht haben dürften, dominierten meist zeitlich begrenzte Haftstrafen, die Stigmatisierung mit dem gelben Kreuz sowie Güterkonfiskationen und Geldstrafen. Ziel dieser Sanktionen war es, Reue und Buße bei den Inquisiten zu evozieren, weniger Rache und Vergeltung auszuüben. Es ging, modern gesprochen, um die nachhaltige Kontrolle abweichenden Verhaltens. Bezeichnend ist die Tatsache, dass die neuzeitlichen Inquisitionen in Spanien und Italien der Hexenverfolgung skeptischer gegenüberstanden als viele weltliche Obrigkeiten in Mitteleuropa und dass es in ihrem Verantwortungsbereich zu vergleichsweise wenigen Exzessen kam.

            Die vielfältige Revision des überkommenen Bildes von der Inquisition bedeutet keineswegs deren Idealisierung. Religiöser Konformitätsdruck, die Stigmatisierung und Sanktionierung von abweichenden Glaubensformen und religiösen Praktiken bleiben mit dem Namen der Inquisition unauflöslich verknüpft. Doch waren es vergleichsweise moderne Ziele, die mit einem nach zeitgenössischen Maßstäben innovativem Instrumentarium versucht wurden zu verwirklichen. Dass die Inquisition als die Verkörperung einer archaischen, vormodernen Zeit in das kollektive Gedächtnis einging, muss wiederum als ironische Pointe gelten. Erklärbar ist das nur durch die erfolgreiche Schöpfung eines Inquisitionsmythos, an dem bereits die Protestanten des 16. Jahrhunderts ihren Anteil hatten (etwa in Gestalt der 1567 erstmals unter Pseudonym veröffentlichen Sanctae Inquisitionis Hispanicae artes aliquot detectae) und an dem die Aufklärung in Europa entschlossen weiter strickte (vgl. Voltaire’s 1769 erschienener Roman Candide).

Gerd Schwerhoff

Für weitere Details vgl. Gerd Schwerhoff, Die Inquisition. Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit, München 4. Auflage 2019

Diesen Artikel zitieren: Gerd Schwerhoff, "Inquisition – Realität und Mythos*", in Kliotop, 24. April 2020, https://kliotop.hypotheses.org/89.

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