Dr. rer. plag.

Konsequenzen aus der Causa Giffey

Franziska Giffey ist, wie früher für diesen Fall angekündigt, vom Amt der Bundesfamilienministerin zurückgetreten, weil ihr die endgültige Aberkennung ihres Doktortitels durch die FU Berlin droht. Ihre Spitzenkandidatur für das Amt des regierenden Bürgermeisters hält sie unterdessen aufrecht. Während die einen ihre Konsequenz loben und darin gleichsam eine Wiederherstellung ihrer moralischen Integrität nach dem Plagiats-Fehltritt sehen, erblicken andere darin lediglich einen halbherzigen, von Taktik geprägten Schritt, mit dem sie ‚nicht durchkommen‘ dürfe. Stimmen aus der Wissenschaft neigen häufig der zweiten Position zu, und tatsächlich besteht ja gerade aus unserer Sicht wenig Anlass für Mitleid mit der Betroffenen: Zweifellos drohen Praktiken wie diejenige, die bei der Causa Giffey einmal mehr offenbar wurden, die ohnehin stets prekäre Reputation der Promotion im Besonderen und der Wissenschaft im Allgemeinen zu beschädigen. Wer für seine Dissertation lange, hart und gewissenhaft gearbeitet hat, mag sich von einem doctor plagiarius zu Recht beleidigt fühlen. Jenseits manchmal vorschneller Selbstgerechtigkeit besteht aber gerade aus wissenschaftlicher Perspektive Anlass zur Nachdenklichkeit und zur kritischen Reflexion struktureller Probleme und moralischer Überhöhungen. Ich greife im Folgenden einige Punkte heraus, z.T. an Überlegungen früherer Kliotop-Beiträge anknüpfend.

Die Qualitäten einer Dissertation

Vielfach wird in Plagiatsdebatten das Nachdenken über notwendige und hinreichende Qualitäten einer Doktorarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften (und nur um sie soll es in der Folge gehen) allzu stark auf das richtige Zitieren verengt, auf die Frage, ob die Übernahme eines Gedankens bzw. einer Formulierung korrekt kenntlich gemacht wurde. Ist das nicht der Fall, wird die Quelle z.B. überhaupt nicht genannt oder wird eine Wendung nach einem dritten, nicht genannten Text zitiert, dann wird, juristisch korrekt, eine „Täuschung“ attestiert, häufig sogar bewusster Vorsatz und Täuschungsabsicht dingfest gemacht bzw. unterstellt. In den öffentlichen Debatten wird dieser juristische Tatbestand dann regelmäßig moralisch aufgeladen, was zur grundsätzlichen Infragestellung der Redlichkeit und der moralischen Integrität der gesamten Person führt.

Nun ist die Frage von Fahrlässigkeit und Vorsatz schon textphilologisch ein weites Feld, und ich mag hier wie in anderen Fällen nicht in die Detailerörterung darüber einsteigen, was nachweisbar ist und was nicht. Vorstellbar ist in vielen Fällen auch, dass es sich um simple Laxheit, Achtlosigkeit und Unachtsamkeit gehandelt habt, um Exzerpte mit falsch gesetzten Anführungszeichen oder fehlenden Seitenzahlen, um nicht gekennzeichnete Abschriften und Übernahmen, von der die Verfasserin nach kurzer Zeit selbst nicht mehr direkte und indirekte Rede, eigene und fremde Gedanken zu unterscheiden wusste. Auch andere, professionellere Autoren sind schon in schwere See geraten, nachdem sich Passagen veröffentlichter Bücher als aus der Wikipedia abgeschrieben entpuppt hatten. Der Betreffende rechtfertige sich damals damit, er habe lediglich technische Details oder allbekannte Tatsachen aus dem Online-Lexikon exzerpiert, ohne sich entsprechende Nachweise zu vermerken. Derartige Überlegungen machen die Angelegenheit nicht besser. Wenn die Franziska Giffey auch jetzt noch beteuert, ihre Arbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ gefertigt zu haben, dann könnte das vielmehr darauf hindeuten, dass sie ein wirklich gewissenhaftes Arbeiten – bewusst oder unbewusst – für nicht wirklich notwendig gehalten hat, dann ist das ein Indikator für eine Kultur des wissenschaftlichen Arbeitens, bei dem es auf Textgenauigkeit und Exaktheit nicht wirklich anzukommen schien – zumindest in allgemeineren Passagen von einleitenden Kapiteln und Schluss, bei denen sich bei Giffey wie bei anderen Arbeiten die Plagiatsstellen häufen. Dazu passt die häufig gebrauchte Verteidigungslinie, die Kritikpunkte beträfen eben nur solche Passagen und nicht den intellektuellen Kern der Arbeit. Dabei zeigt sich an diesem Punkt ein generell mangelhaftes Ethos des wissenschaftlichen Arbeitens, das sich dann durchaus auch und gerade im Kern der Arbeit bemerkbar macht. So auch im Fall Giffey: Ihre Arbeit über die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der EU-Politik am Beispiel von Berlin-Neukölln schrieb sie seinerzeit als Europabeauftragte v Neukölln unter Nutzung ihrer eigenen Ressourcen und mit Interviews eigener Mitarbeiter. Den Politikwissenschaftler Peter Grottian bringt das zum Schluss, die Arbeit hätte so niemals angenommen werden dürfen. Ob zu nah dran oder zu oberflächlich – klar ist, dass die mangelnde Sorgfalt beim Zitieren nur Symptom ist für eine tiefere Problematik, nämlich die Qualitätsmängel vieler Doktorarbeiten. Die Fixierung auf die Plagiatsthematik ist vor diesem Hintergrund zwiespältig: Sie macht auf das Problem aufmerksam, leistet aber u.U. dem Missverständnis Vorschub, wissenschaftliches Arbeiten bestehe vor allem oder erschöpfe sich gar in korrektem Quellennachweis und akribischem Zitieren.

Die Rolle der Doktor”eltern”

Hier kommt das Problem der Betreuung ins Spiel. Die Doktormutter von Franziska Giffey ist – wiederum wie bei vielen ihren Vorgängerinnen und Vorgängern – ebenfalls in die Kritik geraten, und das sicher zu Recht. Aber auch hier ist das richtige Zitieren nicht das entscheidende Argument. Keine Betreuerin kann und muss systematisch überprüfen, ob die Zitate einer Dissertation stimmen und die Belege korrekt sind ( vgl. dazu den Kliotop-Betrag “Da liegt der Hund nicht begraben!“). Wobei systematische Probleme bei der Belegtechnik eigentlich auffallen sollten und dann Anlass für Stichproben bilden müssten, ganz zu schweigen von einem Zitationsstil, der konsequent keinen gängigen Systemen folgt, wie es offenbar bei Giffey der Fall war (momentan ist die Arbeit nicht ohne weiteres zugänglich). Viel schwerer wiegt jedoch, dass hier eine Arbeit angenommen wurde, die von ihrem Grundansatz her höchst problematisch ist: Gleichsam die wissenschaftliche Begleitforschung zur eigenen lokalpolitischen bzw. lokaladministrativen Tätigkeit durchzuführen, leuchtet zwar von der Zeitökonomie her ein und mag der einzige gangbare Weg gewesen sein, Beruf und Nebenher-Promovieren pragmatisch zu vereinbaren, aber wissenschaftlich gesehen handelt es sich hier um ein unerträgliches und wohl auch intellektuell leichtgewichtiges Unterfangen.

Wie nach jedem öffentwirksamen Plagiatsfall werden nun die üblichen Abhilfemaßnahmen diskutiert, wie sie mehr und mehr auch in den Promotionsordnungen deutscher Universitäten festgeschrieben werden. In der Hauptsache geht es um die relative Entmachtung der Doktoreltern, etwa durch externe Zweitbegutachtung, durch eine kollektive Gemeinschaftsbetreuung im Team oder gar – radikale Lösung entsprechend der englischen Usancen – durch die Regelung, dass der Erstbetreuer im Promotionsverfahren überhaupt nicht mehr gutachten darf. Diese Vorschläge sind z.T. plausibel, können aber erstens auch ungewollte Nebeneffekte haben und werden zweitens die Probleme grundlegend nicht beseitigen. Was die ungewollten Nebenfolgen angeht, so sehe ich die Lockerung des engen Verhältnisses zwischen Doktormutter/-vater und Doktoranden mit Skepsis: Sicher mündete das in der Vergangenheit zu oft in Vernachlässigung und Machtmissbrauch, und dass es hier Kontrollmechanismen und Interventionsmöglichkeiten geben muss, ist richtig und notwendig. Andererseits ist das enge Betreuungsverhältnis aber häufig auch die Grundlage für exzellente Wissenschaft und gute, sehr exklusive Betreuung gewesen (Vgl. meine “Kurze Verteidigung der Promotion“). Ob eine stärkere Bürokratisierung und Entpersonalisierung hier ein guter Weg ist?

Vor allem aber dürfen wir, wenn wir über systemische Gründe reden, die wirklich gravierenden Faktoren nicht verschweigen, insbesondere die Tonnenideologie des technokratischen Bildungs- und Hochschulsystems. Längst ist die Zahl der Promotionen pro Professur, pro Fakultät bzw. pro Universität zu einer zentralen Kennziffer in den betreffenden Zielvereinbarungen von der Länderebene bis hinunter auf die Ebene einzelner Personen geworden. Honoriert wird, trotz aller Exzellenzrhetorik, die Menge an vollzogenen Promotionen. Für einzelne Hochschullehrer/innen mag es mittlerweile existenznotwendig scheinen, möglichst viele erfolgte Promotionen in ihre Leistungsbilanz aufnehmen zu können. Wen wundert es, dass gerade renommierte Professoren Dutzende von Doktoranden gleichzeitig betreuen? Und wer mag noch ernsthaft unterstellen, dass hier eine angemessene Betreuung und Beratung tatsächlich möglich ist? Am möglichst zügigen, formal erfolgreichen Promotionsabschluss hat mithin nicht nur eine Doktorandin ein fundamentales Interesse, sondern auch die „andere Seite“. Wer mag da noch unangenehme Fragen nach Qualitätssicherung stellen, die den Abschluss verzögern, wenn nicht gar verhindern könnten? Vielleicht kommt im Fall Giffey noch dazu, dass die Verbindung einer Politikwissenschaftlerin mit einer vielversprechenden (damals noch Lokal-) Politikerin Reputationsgewinne auch auf Seiten der Wissenschaft versprach. Jedenfalls erscheint innerhalb dieses strukturellen Rahmens die Mentalität einer Doktorandin erklärbar, die gleichsam „nebenbei“ den Erwerb eines Doktortitels für geboten und möglich hielt.

Warum promovieren?

Warum aber wird der Doktortitel überhaupt angestrebt? Offenkundig deswegen, weil er über die unmittelbare Funktion akademischer Qualifikation hinaus deuliche Renommee-Vorteile verspricht, wie sie sich in Reinform im Ehrendoktortitel kristallisieren. Gerade in Deutschland scheinen hier ständische Überhänge aus einer Zeit fortzuleben, als mit der akademischen auch noch eine deutliche soziale Promotion verbunden war. Wer hoch steigt, kann auch tief fallen – der Entzug des Doktortitels bekommt dann leicht den Charakter einer Ehrenstrafe. Das wird sich erst ändern, wenn wir aufhören, ihn als symbolisches Kapital für alle möglichen öffentlichen Lebensbereiche, und insbesondere für die Politik, zu missbrauchen. Stattdessen sollten wir ihn auf seinen Kern zurückführen, auf den Erwerb einer akademischen Qualifikation. Eine solche funktionale Sichtweise würde dann eben auch bedeuten, dass sich aus dem Verlust dieser akademischen Qualifikation nicht automatisch ergibt, dass jemand für ein öffentliches Amt ungeeignet ist oder jeglichen moralischen Kredit verspielt hat.

Das impliziert im Übrigen keineswegs, den Doktortitel allein für diejenigen zu reservieren, die eine akademische Karriere anstreben. In dieser Frage wird es sicher je nach Wissenschaftsdisziplin unterschiedliche Antworten geben, denken wir nur an die Medizin. Die Geisteswissenschaften können m.E. mit gutem Gewissen behaupten, dass eine erfolgreich bewältigten Dissertation von einigen hundert Seiten für viele Berufe eine sinnvolle Qualifikation darstellen kann. Das Bohren eines solch dicken Bretts erfordert vielfältige Qualitäten, die heutzutage als Schlüsselqualifikationen in allen Modulhandbüchern stehen, die aber hier in besonderer Intensität vermittelt werden: Lernfähigkeit, Selbstorganisation, logisches Denken, Frustrationstoleranz, bis hin zu Detailtreue und Gewissenhaftigkeit. Wer das geschafft hat, kann in vielen Tätigkeiten erfolgreich reüssieren – selbst als Politiker/in! Aber bitte eins nach dem anderen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gerd Schwerhoff (1. Juni 2021). Dr. rer. plag. Kliotop. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qm3y


Ein Gedanke zu „Dr. rer. plag.

  1. Was das oben indirekt erwähnte Seeschlachten-Buch und die damalige Rechtfertigung von einem der beiden Autoren (“lediglich technische Details oder allbekannte Tatsachen aus dem Online-Lexikon exzerpiert, ohne sich entsprechende Nachweise zu vermerken”) betrifft: Auch dieser Fall ist im VroniPlag Wiki – an etwas abgelegenerer Stelle – näher untersucht worden. Die Analyse zeigte 2014 das Ausmaß der unausgewiesenen Rezeption von Wikipedia-Artikeln (sowie einer anderen Online-Publikation) und der inhaltlichen Parallelen:

    https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Analyse:Gss
    https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Analyse:Gss/Befunde

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