Muslimische Lästerer gegen hinduistische Götter?

Am Beginn des Jahre 2021 bewegte der Fall des 30 Jahre alten Standup-Comedian Munawar Faruqui die indische Öffentlichkeit. Er war am 1. Januar in der Stadt Indore (Bundesstaat Madhya Pradesh) unter dem Vorwurf verhaftet worden, sich über hinduistische Gottheiten sowie den indischen Innenminister Amit Shah von der regierenden BJP-Partei lustig gemacht zu haben. Dabei gab es, streng genommen, gar keine faktische Grundlage für die Verhaftung Faruquis. Vielmehr hatte ihn der Sohn eines BJP-Abgeordneten denunziert, der behauptete, die inkriminierten Äußerungen während der Proben gehört zu haben. Dennoch lehnte ein Gericht zunächst die Entlassung Faruquis auf Kaution ab. Erst über einen Monat später, am 7. Februar, kam der Kabarettist vorläufig auf Kaution aus der Haft frei. In Indien, so das bittere Bonmot von Kritikern, könne man sogar für Witze ins Gefängnis kommen, die man noch gar nicht gemacht habe.

Mit Faruqui wurden weitere Männer verhaftet. Dass der Comedian besonders ins Licht der Aufmerksamkeit rückte, hängt einmal damit zusammen, dass der scharfzüngige Kritiker der bestehenden Verhältnisse den Hindu-Nationalisten besonders ein Dorn im Auge war. Zum anderen war es sicher der Tatsache geschuldet, dass er der muslimischen Minderheit angehört. Zwischen ihr und radikalen Hindu-Nationalisten war es in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen Konflikten gekommen, so etwas 2002, als Terroristen einen Zug mit hinduistischen Pilgern überfielen und radikale Fanatiker der Mehrheitsreligion daraufhin in Gujarat Massaker an Muslimen verübten, auf die Faruqui in seinen Auftritten anspielt.

Eine Referenz der Beschuldigungen gegen den Comedian war Artikel 295A des indischen Strafgesetzbuches, der – zusammen mit dem ähnlich lautenden Artikel 298 – die Verletzung religiöser Gefühle in vorsätzlicher oder böswilliger Absicht unter Strafe stellt.1 Der Strafrechtsartikel ist eine „Erbschaft“ der britischen Kolonialmacht, die sich 1927 durch Konflikte zwischen Hindus und Muslimen zu einer solchen Regelung genötigt gesehen hatte. Diese Erbschaft teilt sie mit Pakistan, jenem Land, das 1947 in den vornehmlich muslimischen Teilen Britisch-Indiens gegründet wurde.

Diese Tatsache lädt zu einem Vergleich beider Staaten in Hinblick auf die Blasphemie-Gesetzgebung und –Praxis ein.2 Indien ist de jure ein säkularer Staat, der formal keine Religion privilegiert. Die angedrohten Strafen (Geldbußen oder Gefängnis) zielen – bei aller Problematik des Schutzgutes „religiöses Gefühl“3 – auf die Erhaltung des öffentlichen Friedens. In Pakistan dagegen, wo der Islam in seiner sunnitischen Ausprägung Staatsreligion ist, wurde die Gesetzgebung gegen Gotteslästerung in den 1980er Jahren entscheidend ausgeweitet. Auf die Beschädigung und Entweihung des Koran wurden nun ebenso strenge Strafen gesetzt wie auf die Beleidigung des Propheten Mohammed. Letztere kann sogar mit dem Tode gestraft werden. Zahlreiche Prozessen gegen angebliche Gotteslästerer sind seither geführt worden, gegen „abweichende“ Muslime wie Schiiten und Anhänger der Ahmadiyya-Gemeinschaft ebenso wie gegen Christen. Tatsächlich wurden einige Todesstrafen ausgesprochen, die bislang in letzter Instanz allesamt kassiert wurden. Das verhinderte allerdings nicht Fälle von Lynchjustiz, ebenso wenig, dass sich etliche Angeklagte gezwungen sahen, ihre Heimat zu verlassen.

Verglichen damit zeigt Indien in seinen Normen und seinem tatsächlichen Vorgehen gegen vorgebliche Gotteslästerer ein moderates Gesicht. Fälle wie derjenige von Munawar Faruqui allerdings zeigen eindrücklich die prinzipiellen Gefahren der existierenden Blasphemie-Regelungen selbst in einer Lebenswelt, die von einer Vielzahl von Göttern geprägt ist. Tatsächlich ist der Übergang zwischen einer Verspottung anderer Götter bzw. Religionen, einer anderen Religionsgemeinschaft in toto und von Politikern und Machthabern, die diesen Religionen und Religionsgemeinschaften zugerechnet werden, fließend. Blasphemie-Gesetze können allemal ein probates Mittel sein, Kritik an politischen Zuständen oder Akteuren als Schmähkritik zu denunzieren und zu kriminalisieren.

Quellen zum Fall Faruqui:

Bernd Musch-Borowska: Comedian in Haft – Wie viel Satire ist in Indien erlaubt? @mediasres – Deutschlandfunk Podcast, 4.2.2021, 14.41 Uhr (https://www.podcast.de/episode/532327294/Comedian%2Bin%2BHaft%2B-%2BWie%2Bviel%2BSatire%2Bist%2Bin%2BIndien%2Berlaubt%253F/).
Transkription einer Diskussion auf The Wire, 11. Januar 2021 (https://thewire.in/rights/jokes-on-us-comedian-jailed-bjp-political-comedy-satire)
Mid-Day Gujarati, 20. Januar 2021 (https://www.mid-day.com/news/opinion/article/gotta-stand-up-for-stand-ups-23156317
Newsclick, 28. Januar 2021 (https://www.newsclick.in/section-295-indian-blasphemy-law-making)
The Times, 28. Januar 2021 (https://www.thetimes.co.uk/article/comedy-in-india-is-no-laughing-matter-bwqgg2p72)
Outlook, 6. Februar 2021 (https://www.outlookindia.com/website/story/india-news-all-you-need-to-know-about-stand-up-comic-munawar-faruqui-and-why-he-was-arrested/373383)
Outlook, 7. Februar 2021 (https://www.outlookindia.com/website/story/india-news-eklavya-singh-gaur-the-complainant-in-munawar-faruqui-case-may-make-a-political-career-out-of-it/373543)
Swarajya, 7. Februar 2021 (https://swarajyamag.com/politics/medias-selective-outrage-on-munawar-faruqui-and-the-resulting-radicalisation-of-sharjeel-usmani)
The New India Express, 7. Februar 2021 (https://www.newindianexpress.com/magazine/voices/2021/feb/07/dont-ignore-the-laughter-weapon-2259664.html)
India Today, 7.Feburar 2021 (https://www.indiatoday.in/india/story/stand-up-comic-munawar-faruqui-released-from-indore-jail-1766694-2021-02-07)

  1. 295A. Deliberate and malicious acts, intended to outrage religious feelings of any class by insulting its religion or religious beliefs: Whoever, with deliberate and malicious intention of outraging the religious feelings of any class of citizens of India,by words, either spoken or written, or or by signs or by visible representations or otherwise, insults or attempts to insult the religion or the religious beliefs of that class, shall be punished with imprisonment of either description for a term which may extend to three years, or with fine, or with both.
    298. Uttering words, etc., with deliberate intent to wound religious feelings: Whoever, with the deliberate intention of wounding the religious feelings of any person, utters any word or makes any sound in the hearing of that person or makes any gesture in the sight of that persons or places any object in the sight of that person, shall be punished with imprisonment of either description for a term which may extend to one year, or with fine, or with both. The Indian Penal Code, Download von der Seite des Justizministeriums https://legislative.gov.in/actsofparliamentfromtheyear/indian-penal-code []
  2. Shagun Sharma, “Blasphemy Laws: Comparative Analysis in Context of India and Pakistan“, International Journal of Science and Research (IJSR), https://www.ijsr.net/search_index_results_paperid.php?id=ART20197158, Volume 8 Issue 4, April 2019, 1156-1161; für Pakistan Gerd Schwerhoff: Verfluchte Götter. Die Geschichte der Blasphemie, Frankfurt/Main 2021, S.408ff. []
  3. Schwerhoff, Verfluchte Götter, S.424ff. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gerd Schwerhoff (12. Februar 2021). Muslimische Lästerer gegen hinduistische Götter? Kliotop. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/qm3s


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