Rote Karte für Blasphemie

Im Frankreich des Corona-Jahres 2020 bestimmte zeitweilig einmal mehr das Thema Gotteslästerung die Schlagzeilen. Im Januar wurde die Schülerin Mila aufgrund von invektiven Äußerungen gegen den Islam zum Ziel von Hetzkampagnen in den sozialen Medien. Die Morddrohungen endeten offenbar nicht, als die Äffäre aus diesen Schlagzeilen verschwand, das Mädchen wurde weiter bedroht und ein regulärer Schulbesuch war kaum mehr möglich.1 Im Oktober kam als neue Drohung für die junge Frau hinzu, mit ihr “den Samuel Paty zu machen” – zynischer Verweis auf das Schicksal jenes Lehrers, der in seiner Schulklasse zum Thema “Meinungsfreiheit” unter anderem die Mohammed-Karikaturen besprochen hatte und daraufhin nach einer islamistischen Kampagne in den social media einem Attentat zum Opfer fiel. Die Urteilsverkündung gegen die Unterstützer des Terroranschlags auf das Satiremagazin Charlie Hebdo Mitte Dezember 2020 rückte schließlich einmal mehr dieses Atttentat vom Januar 2015 ins öffentliche Bewußtsein.2

Fast tröstlich erscheint es angesichts dieser bedrückenden Fälle, dass auch noch vergleichsweise ‘altmodische’ Fälle von Blasphemie Wellen schlagen. Praktisch gleichzeitig mit dem dem Charlie Hebdo-Urteil fand der Fall eines gotteslästerlichen Fußballspielers der italienischen Liga Serie A den Weg in die internationale Berichterstattung. Bryan Cristante, Spieler von AS Rom, war in der 23. Minute des Spiels gegen den FC Bologna (das die Hauptstädter im Übrigen haushoch gewannen) ein Eigentor unterlaufen, auf das er mit einem kräftigen lästerlichen Fluch gegen sich selbst reagierte. Erst durch Hinweise von Verbandsoffiziellen und nach dem Studium der Fernsehbilder kam der Schiedsrichter zum Schluss, dass Cristante sich einer espressione blasfema bedient habe, und verhängte gemäß Artikel 37 des maßgeblichen sportrechtlichen Kodex gegen den Täter eine Sperre für das nächste Spiel. Offenkundig hatte Cristante die Worte “Gott” und “Schwein” kombiniert (porco dio), ohne den göttlichen Namen durch einen ähnlich klingenden Euphemismus zu verdecken oder wenigstens zu entschärfen (etwa porco zio oder porco Giuda, also Judas). Ähnliche Fälle hatte es in den zurückliegenden Jahren immer einmal wieder im italienischen Fußball gegeben. So war gegen Rolando Mandragora von Udinese Calcio 2018 dieselbe Strafe für einen kräftigen Fluch verhängt worden, der ihm nach einer geglückten Parade des gegnerischen Torhüters von Sampdoria Genua entfahren war. Der Wortlaut der Äußerungen (Porca Madonna, Vaffanculo, Dio Cane) wurde auch in diesem Fall erst durch das Studium von TV-Bildern offenbar, hier, indem man ihn dem Lästerer von den Lippen ablas – anders als in Corona-Zeiten dürfte der Zuschauerlärm in gefüllten Stadien derartige Flüche gewöhnlich übertönen.

Gotteslästerliche Flüche wie diese lenken die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass Blasphemie bis zur Gegenwart nicht nur ein Thema interkultureller Konflikte ist, wie wir sie seit der Fatwa Chomeinis gegen den Schriftsteller Salman Rushdie 1989 kennen. Auch innerchristlich bleibt Gotteslästerung ein mehr oder minder virulentes Thema. Selbst in vielen europäischen Staaten existieren nach wie vor rechtliche Bestimmungen, die Gotteslästerung unter Strafe stellen, in Deutschland etwas in Gestalt des § 166 StGB. Der Umgang des italienischen Strafrechts mit Blasphemie (Artikel 724) ist dabei bereits auf der Ebene der Normen vergleichsweise entspannt: Sie wird als bloße Ordnungswidrigkeit klassifiziert und eine Geldbuße von höchstens 309 Euro festgesetzt.3 Und auch den religiösen Empfindlichkeiten im Fußballstadion sind enge Grenzen gesetzt, signalisiert doch die Disziplinarmaßnahme einer Disqualifikation für ein Spiel (eine höhere Strafe wäre überhaupt nicht möglich!), dass der Ausspruch nicht als ein wirklich gravierendes Vergehen gesehen wird.4

Frappierend erscheinen insbesondere die historischen Kontinuitäten, die weit in die mittelalterliche und frühneuzeitliche Geschichte zurückreichen. Ganz selbstverständlich – und gegen unsere Idee, die damaligen Menschen seien dazu viel zu fromm gewesen – gehörten im vormodernen Europa gotteslästerliche Schwüre, Flüche und Schimpfworte zum Alltagsrepertoire der Zeitgenossen. Insbesondere Männer nutzten diese sprachlichen Akte, um ihre Kontrahenten zu beeindrucken, zu bedrohen und einzuschüchtern. Aber auch gegen die eigene Person konnte ein verzweifelter, wütender oder einfach nur betrunkener Mensch derartige Flüche richten, wie es Cristante offenbar aufgrund seines Fehlers getan hatte. Bereits aus dem Spätmittelalter kennen wir zudem die Tarnung blasphemischer Äußerungen durch die Verballhornung bzw. Unkenntlichmachung des göttlichen Namens – aus einem Schwur bei gots Wunden wurde dann ein box, bocks oder kotz – in Ausrufen wie Potzblitz! oder Potztausend! hat sich das bis in die Moderne erhalten.5 Wer Gott direkt adressierte, machte sich einer schlimmeren Sünde schuldig. Dass öffentliche bestemmia im heutigen Italien nicht nur durch das Strafrecht, sondern auch durch einen sportrechtlichen Kodex untersagt ist, findet schließlich seine Entsprechung in den unzähligen Bestimmungen gegen gotteslästerliche Äußerungen in Zunftordnungen, Artikelbriefen von Landsknechten oder auch Hofordungen der Renaissance; sie legen vom Kampf gegen die Gotteslästerung ebenso Zeugnis ab wie von ihrer weiten Verbreitung in den unterschiedlichsten sozialen Kontexten.

Es ist durchaus plausibel, wenn der Anthropologe Ashley Montagu (1905-1999) dem blasphemischen Schimpfen, Schwören und Fluchen eine psychische Entlastungsfunktion zuerkennt.6 Zu weit geht er mit Sicherheit, indem er hier einen zivilisatorischen Fortschritt postuliert, weil sich andernfalls die aggressiven Gefühle in körperlicher Gewalt entladen würden – historisch wie gegenwärtig treten verbale Gewalt und physisch-gewaltsame Eskalation als Zwillingsphänomene auf. Und die kulturelle Variabilität der Erscheinungsformen lästerlichen Schwörens und Fluchens ist damit nicht im Ansatz erklärt. Bereits die Akten der Römischen Inquisition des 16. und 17. Jahrhunderts verzeichnen ganz ähnliche Ausrufe, wie sie heute von der italienischen Sportgerichtsbarkeit inkriminiert wurden.7 Nördlich der Alpen pflegte man andere, wenn auch strukturell ähnliche Sprachspiele.

Bis heute lassen sich auch jenseits der Blasphemie kulturspezifische Eigenheiten beobachten. Für die deutsche Sprache ist verschiedentlich eine Obzession für das Skatologisch-Exkrementelle konstatiert worden, wo andernorts – in Südeuropa, aber auch in England – eher sexuelle Metaphern vorherrschen: “Fuck off!” heißt es dort, “Verpiss Dich!” hier, und der für das eregierte männliche Glied stehende aufgereckte Mittelfinger als Geste der Verachtung bzw. Drohung heißt im Deutschen bezeichnenderweise “Stinkefinger”.8 Blasphemische Wendungen wie überhaupt konnotierte Schmähworte finden sich hierzulande kaum, während das im Ungarischen, aber auch im Niederländischen (godverdomme) und vor allem im Schwedischen anders ist: “Was für die Deutschen die Scheiße, ist für die Schweden der Teufel.”9 Der amerikanische Anthropologe Alan Dundes hat in den achtziger Jahren aus derartigen Indizien auf eine anale Fixierung der Deutschen als eine Art von Nationalcharakter geschlossen, dessen Spur er von Luther zu Adolf Hitler verfolgt. Die mediale Resonanz war gewaltig, akademisch wurde die These – zu recht – nicht ernst genommen.10 Subtiler ansetzende Erklärungen für kulturelle Unterschiede beim Lästern und Fluchen sind seither Mangelware.

  1. Vgl. Gerd Schwerhoff, “„L’affaire Mila“”, in Kliotop, 9. Juni 2020. Updates in Le Monde 27.11.2020 und Liberation 11.12.2020. []
  2. Vgl. dazu und zum weiteren Kontext Gerd Schwerhoff: Verfluchte Götter. Die Geschichte der Blasphemie, Frankfurt: Fischer Verlag 2021. []
  3. Vgl. die vergleichende Wikipedia-Übersicht nach Ländern. []
  4. Interessant wäre hier ein Vergleich mit anderen Formen von Beschimpfungen und Beleidigungen, sowohl solche der Spieler untereinander als auch solche von Seiten der Zuschauer, wie sie z.B. in Gestalt rassistischer Übergriffe ebenfalls für die italienische Serie A häufiger Schlagzeilen machen. []
  5. Gerd Schwerhoff: Gott und die Welt herausfordern. Theologische Konstruktion, rechtliche Bekämpfung und soziale Praxis der Blasphemie vom 13. bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts, Habilitationsschrift Bielefeld 1996 (korrigierte und gekürzte Online-Fassung 2004), S. 164. []
  6. Ashley Montagu: The Anatomy of Swearing, New York/ London 1967, S.72ff. []
  7. Christopher F. Black: The Italian Inquisition, New Haven/London 2009, S.137; Elisabeth Horodowich: Language and Statecraft in Early Modern Venice, Cambridge 2008, S.73. []
  8. Hans-Martin Gauger: Das Feuchte und das Schmutzige. Kleine Linguistik der vulgären Sprache, München 2012, S.69ff. Zu den vormodernen Schmähgesten generell Gerd Schwerhoff: Invektive Hände. Schmähgesten im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit, in: Robert Jütte/ Romedio Schmitz-Esser (Hg.): Handgebrauch. Geschichten von der Hand aus dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit, München 2019, S. 211-234. []
  9. Damaris Nübling/ Marianne Vogel: Fluchen und Schimpfen kontrastiv. Zur sexuellen, krankheitsbasierten, skatologischen und religiösen Fluch- und Schimpfwortprototypik im Niederländischen, Deutschen und Schwedischen, in: Germanistische Mitteilungen. Zeitschrift für Deutsche Sprache, Literatur und Kultur 59 (2004), S. 19-33, hier S.25. []
  10. Alan Dundes, Life Is Like a Chicken Coop Ladder. A Portrait of German Culture Through Folklore, New York 1984 (dt. als: Sie mich auch! Das Hinter-Gründige in der deutschen Psyche, Weinheim 1985) Zur Kritik vgl. Anatol Stefanowitsch auf seinem Sprachlog. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gerd Schwerhoff (23. Dezember 2020). Rote Karte für Blasphemie. Kliotop. Abgerufen am 22. März 2025 von https://doi.org/10.58079/qm3o


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