Die imaginäre Hexensekte und der Vorwurf der Blasphemie
in der Frühen Neuzeit
(Blasphemie-Splitter VI)
Der Vorwurf der Gotteslästerung ist ein probates Mittel zur Stigmatisierung missliebiger Personen und Gruppen, wie viele Beispiele der frühneuzeitlichen Geschichte Europas zeigen. Aber ob konfessionelle Gegner oder abscheuliche Atheisten – sie alle konnten es an Gefährdungspotential nicht mit jener bedrohlichen Geheimorganisation aufnehmen, die die religiöse wie weltliche Ordnung so radikal in Frage zu stellen schien wie nichts anderes: den Hexen. Zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert wurden in der ganzen lateinischen Christenheit Tausende von Menschen, mehrheitlich Frauen, als Hexen bzw. Hexer verdächtigt, angeklagt und oft zum Tode verurteilt. Man warf ihnen vor, mit magischen Mitteln ihren Nachbarn tödliche Krankheiten angezaubert, das Vieh im Stall und die Ernte auf den Feldern geschädigt zu haben. Magie aber, so lehrten es christliche Theologen seit langem, wirkte nicht aus sich selbst heraus, sondern stellte gleichsam die Sprache dar, um mit dämonischen Kräften zu kommunizieren. In Wirklichkeit also steckte der Teufel hinter all jenem Schadenszauber, und genau das erhöhte noch einmal das Angstpotential der ganzen Angelegenheit. Es handelte sich also, wie die zeitgenössischen Prediger und Juristen ebenso wie die damaligen Massenmedien nicht müde wurden zu betonen, nicht allein um isolierte Untaten, gleichsam um gewöhnliche Kriminelle, sondern um einen organisierten Anschlag auf das christliche Gemeinwesen, um die Umtriebe einer satanischen Geheimsekte, die das Chaos befördern wollte und der eine unbekannte Zahl von Menschen anhingen – wer weiß, vielleicht sogar die Nachbarin, die sich immer so verdächtig verhielt?
Es verdient ausdrücklich festgestellt zu werden, dass es sich bei dieser angeblichen Sekte um eine völlig imaginäre Angelegenheit handelte, die als Gruppe in der Realität niemals existiert hat, unabhängig von der Tatsache, dass es die eine oder andere Person gab, die subjektiv durchaus der Meinung war, mit magischen Mitteln heilen oder auch schädigen zu können. Als Mitglied einer Teufelssekte freilich sahen sie sich kaum, und die Masse der angeklagten und verurteilten Menschen dürften noch nicht einmal eine besondere Affinität zur Magie gehabt haben. In großen inquisitorischen Kettenprozessen wurden sie dennoch mit dem Mittel der Folter gezwungen, ihre Untaten zu gestehen. Real war so nicht die Sekte, aber von unheimlicher Wirklichkeit und Wirkmächtigkeit wurde die Verschwörungstheorie von den Hexen, die zahlreichen Menschen das Leben kostete und die ganze Gesellschaft in Aufruhr versetzte. Kein Wunder, dass Dämonologen wie der Jesuit Martin Delrio deren Taten zu einem außergewöhnlichen, herausragenden und extrem grausamen Verbrechen (crimen extraordinarium et exceptum, crimen laesae Majestatis, crimen enormissimum, gravissimum, atrocissimum) stilisierten.1. Mit starken Worten hatte einige Jahre vor Delrio, 1591, der lutherische Geistliche Adam Francisci in einem Gutachten an den Markgrafen von Ansbach die truten, hexen, Unholden unnd Zauberer als Gottloße schedliche und verfluchte leüth angeprangert, die alle Gottes gebott freventlich ubertreten, […] Gottes und der Menschen abgesagte bittere feindt sein. Man betrachte sie zurecht als feindt des Menschlichen geschlechts, verderber aller gemeiner Wohlfahrt, ungeheüere abscheüliche Monstra und Malefizisch Personen. Vor allem anderen seien sie Werkzeuge des Teufels. Neben allem anderen Jammer, den dieser zur Zeit mit allergrößter Grausamkeit anrichte (…mit falscher lehr, Ketzerey, Abgötterey, Krieg, Auffruhr, mordt, Blutvergießung, Zanckh, Hader, Uneinigkeit, Zerrüttung und Ergernus…), stecke er auch hinter der Hexerei (Drutenwerckh). Er agiere, alß wollte Er … Menschen und Viehe auf einmahl verderben, unnd Gott selbst von dem himmel herab stürzen. Der Markgraf von Ansbach tue deshalb ein gutes und gottgefälliges Werk, wenn er solch loße geschmaiß in seinem Land mit gebüerlichem ernst unnd eyfer außrotten wolle.2
Auch die Gotteslästerung war seit dem späteren Mittelalter von Theologen und Juristen als Horror-Verbrechen stigmatisiert worden. Dennoch stellte sie für die Zeitgenossen auch nicht im Entferntesten ein Gefahrenpotential dar, das es mit der Hexerei aufnehmen konnte.3 Blasphemiker galten zwar ebenfalls als vom Teufel inspiriert, wurden aber kaum als organisierte Gruppe gedacht und schädigten ihre Mitmenschen nicht direkt durch magische Anschläge, sondern ‚nur‘ indirekt, indem sie den göttlichen Zorn zu provozieren drohten – eine Bedrohung, die trotz der Schreckensgemälde der Prediger aller Konfessionen eher unkonkret blieb, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass gotteslästerliche Schwüre und Flüche doch über die Lippen vieler Menschen kamen. Nur in einzelnen Fällen mochten die Flüche einer Frau als Hinweis darauf dienen, dass die Betreffende eine Affinität zur Hexerei haben und mit dem Teufel im Bund sein könnte. Ob es sich um einen der üblichen Gewohnheitsflüche handelte, überspitzt gesagt also: um schlechtes Benehmen, oder ob eine magisch aufgeladene, kraftvolle Verfluchung am Werk war, darüber entschieden die jeweiligen sozialen Umstände.
Gotteslästerung gehörte, wenig überraschend, dennoch zum Verhaltensrepertoire von Hexen, allerdings weniger, was ihre einzelne Erscheinung anging. Vielmehr gelten die Hexen einem hessischen Theologen 1583 in toto als Gotteslästerliche/ abgefallene und an Gott meineydige Weiber und Zäuberinne[n], gegen die der Landgraf das Schwert einsetzen müsse, um die Ehr Gottes zu retten.4 Vor allem wurde Blasphemie der imaginären Hexengemeinschaft als rituelle Praxis zugeschrieben. Es gehörte ja in der Epoche der Verfolgungen zum Allgemeinwissen, dass die Hexen nicht nur individuell mit dem Teufel einen Pakt schlössen, bei dem sie ihr Seelenheil gegen die (angebliche) magische Schadensmacht eintauschten. Überdies fuhren sie, so glaubte man, in der Nacht regelmäßig auf Besen, Ofengabeln und Ziegenböcken durch die Luft zum Hexensabbat. In vielen der Zeugenaussagen, die von angeklagten Hexen gerichtlich erpresst wurden, erscheint der ‚Hexentanz‘ als eine eher unspektakuläre Zusammenkunft, bei der – ähnlich wie bei dörflichen Festen – gegessen und getanzt wurde.5
Viele der in Buchdruck und Flugschriften verbreiteten Sabbatbeschreibungen schmückten aber das Geschehen weiter aus, es erschien immer mehr als ein antichristliches Ritual zur Anbetung des Satans, als eine Orgie, bei der magische Salbe aus dem Körperfett ermordeter Kinder gekocht und widernatürliche Sexualpraktiken vollzogen wurden. Natürlich manifestierte sich die Gottlosigkeit der Hexen dort auch in heftigen Gotteslästerungen. Es sei die erste Profession der Hexen und Zauberer, so bemerkt Francisci, dass sie von Gott, Jesus Christus und dem Heiligen Geist abfallen und die ganze Heilige Dreyfaltigkeit verleugnen und ohne scheu lestern. Diese Lästerungen seien ein Indiz für eine völlige Verkehrung der christlichen Ordnungen im Kontext der Hexerei, indem der Teufel verehrt, der göttliche Name dagegen in den Schmutz gezogen und für Zauberei missbraucht werde.6
In ähnlicher Weise äußerten sich der bekannte Jurist Jean Bodin bereits 1580 sowie der Jesuit Delrio 1600, zwei Autoren, die ein deutscher Sensationsbericht dann 1668 weidlich ausschlachtete: Zu den Pflichten der Hexen, so heißt es dort bei Praetorius, gehörten das Abschwören von der Taufe und den christlichen Lehren, die Verleugnung und Verspottung des Altarsakraments, des Kreuzes und des Bildnisses der Muttergottes. Die regelmäßige Zusammenkunft der Hexen habe neben der Huldigung an den Teufel auch darin ihren Sinn, „damit sie nemlich GOtt lästern oder schmähen/ nicht allein implicité und im Herzen (welches in allen ihren Beginnen und Vernehmen geschicht) sondern explicité und ausdrücklich“.7 Der blasphemische Tabubruch wurde als ein Medium subkultureller Vergemeinschaftung gedacht, gleichsam als wichtiges Gegen-Sakrament der Teufels-Messe. Mittels Lästerungen werden dem Teufel, der dem Geschehen in einem Thron in Gestalt eines großen Hundes, Bocks oder eines Fürsten präsidiere, Ehre dargebracht. Säumige Anhänger dürften sich nicht an die Tafel setzen und fröhlich sein, bevor sie nicht demütig um Verzeihung gebeten und dabei in ‚epikuräischer Weise Gott lästern‘ würden.8 Bisweilen findet man auch in den Geständnissen angeblicher Hexern ein Echo derartiger Vorstellungen. Im Zusammenhang der Salzburger Zauberjackl-Prozesse sagt der fünfzehnjährige Tagelöhner und Bettler Georg Riser über den internen Wettstreit auf dem Hexensabbat aus, der grausamste Gotteslästerer sei besonders positiv aufgefallen.: „…wer noch mehr (hat) lestern khönnen, der ist der Best(e) gewesen“ und sei vom Hexenmeister gelobt worden.9 Die positive Bewertung der Blasphemie durch den Teufel darf wohl als der ultimative Beweis für ihre Verworfenheit gewertet werden.
- Martin Delrio, Disquisitionum magicarum libri sex, Köln 1633, S.695 [↩]
- Adam Francisci, General Instruction von den Truten [1591], in: Die Verfolgung von Zauberei und Hexerei in den fränkischen Markgraftümern im 16. Jahrhundert, hrsg. v. Susanne Kleinöder-Strobel, Tübingen 2002, S. 309-323, hier S. 314f., S. 310f. [↩]
- Vgl. zum Folgenden Gerd Schwerhoff, Böse Hexen und fahrlässige Flucher: Frühneuzeitliche Gottlosigkeiten im Vergleich, in: Eric Piltz/ders. (Hg.): Gottlosigkeit und Eigensinn. Religiöse Devianz im konfessionellen Zeitalter, Berlin 2015, S.187-206 [↩]
- Paul Frisius, Von deß Teuffels Nebelkappen […], in: Theatrum de Veneficiis, Frankfurt a.M. 1587, S. 215; Francisci, General Instruction, S.313 [↩]
- Willem de Blécourt, Sabbath Stories: Towards a New History of Witches’ Assemblies, in: Brian Levack (ed.), The Oxford Handbook of Witchcraft in Early Modern Europe and Colonial America, Oxford 2013, S.84-100 [↩]
- Francisci, General Instruction, S. 313f. [↩]
- Johann Praetorius, Blockes-Berges Verrichtung, oder ausführlicher geographischer Bericht von den hohen trefflichen alt- und berühmten Blockes-Berge […],Leipzig 1668, T. C. 5. §. 9 S. 409. Vgl. dazu auch http://www.thomas-p-becker.de/TPB/Hexen/walpurgis.html [↩]
- Praetorius, Blockes-Berges Verrichtung, 2. Th. C. 5 § 1 S. 321 [↩]
- Norbert Schindler, Die Ramingsteiner Bettelhochzeit von 1688/89. Armut, Sexualität und Hexenpolitik in einem Salzburger Bergwerksort des 17. Jahrhunderts, in: Historische Anthropologie 2 (1994), S. 165-192, hier S.176. [↩]
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Gerd Schwerhoff (6. August 2020). Rituelle Lästerungen. Kliotop. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/qm3f