Ludwig Marcuse zu Grosz‘ „Christus mit der Gasmaske“ (1930)
(Blasphemie-Splitter V)
Vor gut 90 Jahren, zum 17. Juni 1930, berichtete Ludwig Marcuse in der „Weltbühne“ davon, George Grosz‘ berühmter Christus mit Stahlhelm und Gasmaske sei in einer Berliner „proletarischen Kunstausstellung“ von Polizisten beschlagnahmt worden.1 Die Beschlagnahmung bildete eine Episode im langwierigen juristischen Tauziehen um jene Graphik, die dem avantgardistischen Künstler Grosz eine Anklage wegen Gotteslästerung eingebracht hatte. Sie zeigte Jesus am Kreuz mit Kommissstiefeln an den Füßen und einer Gasmaske vor dem Gesicht sowie der Unterschrift „Maul halten und weiter dienen“. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und darf als einer der wichtigsten politischen Prozesse der Weimarer Republik gelten, wo exemplarisch Fragen von Militarismus, Ethik und der Legitimität von Kritik verhandelt wurden.2 Gerade war ein Freispruch von Grosz durch das Landgericht aus dem Vorjahr, der die erstinstanzliche Verurteilung revidiert hatte, wiederum vom Reichsgericht aufgehoben worden – das war der unmittelbare Anlass der Beschlagnahmungsaktion. In seinem Artikel diskutiert Ludwig Marcuse, der später als Jude von den Nazis ins Exil getriebene Philosoph und Literat, ein auch heute noch aktuelles Grundproblem: „Hat der Staatsbürger einen Anspruch auf Anstoßnehmen? Kann es sinnvoll so etwas geben wie staatlicher Schutz irgendwelcher Gefühle? Und wenn man prinzipiell einen solchen Schutz fordern sollte: welche Ideen und Gefühle sind dann zu schützen und welche nicht?“
Aus seiner Sympathie für Grosz macht der Autor des Weltbühne-Artikels zunächst einmal keinen Hehl. Die Begründung des Freispruchs durch das Landgericht im Vorjahr, die auf die integere Gesinnung des Künstlers abgestellt habe, sei richtig. Mit dieser Feststellung aber hält er die Probleme rund um die Graphik nicht für ausgeräumt: „Ist die Verletzung eines Gefühls wirklich dadurch aufgehoben, daß der Verletzer in guter Gesinnung verletzt hat? Wenn die Verletzung heiliger Gefühle eine strafbare Handlung ist, wenn der Staat die Aufgabe hat, heilige Gefühle zu schützen: so sind die Motive des Frevlers von untergeordneter Bedeutung.“ Die besten Absichten von Grosz könnten die Tatsache nicht zunichte machen, dass sich Menschen in ihren heiligen Gefühlen durch ihn verletzt fühlten. Sollten also umgekehrt diese verletzten Gefühle der Maßstab dafür sein, was verboten und sanktioniert gehört?
Marcuse sucht nach einem schlagenderen Argument zur Verteidigung von Grosz und findet es in der „Neufundamentierung des Begriffs Toleranz“. Tolerieren heiße duldsam sein, nicht: bei niemand anstoßen. „Toleranz heißt: sich nicht aufs grüne Sofa setzen und übel nehmen. Toleranz heißt nicht: auf den Kampf verzichten, weil dabei die gesegneten heiligen Fahnen zerfetzt werden könnten – Toleranz heißt: aus den heiligen Gefühlen, die man besitzt, nicht Fesseln zu machen für den Nebenmenschen, der andre heilige Gefühle hat.” Das würde bedeuten, aus den eigenen heiligen Gefühlen nicht Fesseln für Andere mit anderen heiligen Gefühlen zu machen. “Aber gerade die Menschen und Gruppen, die ewig mit dem Plakat „Achtung, heilige Gefühle!“ herumlaufen, haben nur ein sehr unausgebildetes Empfinden für die heiligen Gefühle ihrer anders gearteten Nebenmenschen.” Würden nicht die Gefühle der Pazifisten durch den Krieg verletzt, die Atheisten „in ihren gottlosen heiligsten Gefühlen“, wenn Gott gegen sie aufgerufen werde? Und wenn sich die Kirche durch Christus mit der Gasmaske verletzt sehe, dann habe auch Grosz das Recht, an der Fabrizierung von Giftgas Anstoß zu nehmen. Ergo: „Die Privilegien im Anstoßnehmen müssen endlich aufhören! Jeder Mensch sollte öffentlich Anstoß nehmen an dem, was seine heiligsten Gefühle verletzt: also die Impressionisten sollten Anstoß nehmen an den Expressionisten; die Positivisten an den Kantianern; die vom kurzen Rock an denen vom langen Rock. Kurz: alle, welche heilige Gefühle haben, die nicht respektiert werden, sollten einmal Skandal schlagen. Das wäre dann das turbulente Ende der Anstoßskandale.“
Nachdem er so angedeutet hat, wie absurd es wäre, würde das Anstoßnehmen konsequent zur Handlungsmaxime gemacht, wendet der Philosoph seine Gedanken ins Grundsätzlich-Philosophische. Jeder Mensch erleide täglich Verletzungen, allein durch die Handlungen, ja durch die bloße Existenz anderer Menschen. „Nicht zu verletzen – ist leider nicht möglich. Nicht verletzt zu werden – ist leider nicht möglich. Aber es ist wenigstens möglich: nicht Anstoß zu nehmen. Toleranz kann nur eines heißen: Disziplin in der Reaktion auf Verletzungen.“ Deshalb sei es nicht richtig, einigen Gruppen zu gestatten, die Äußerungen anderer Gruppen zu beschränken, indem ihre (und nur ihre!) heiligsten Gefühle für Tabu erklärt würden. „Toleranz heißt: seine heiligen Gefühle nicht profanieren zu einer Bevormundung des Nebenmenschen. Man zweifelt doch sehr an der Heiligkeit von Gefühlen, die sich weniger in einer Sicherheit, in einem beseligenden Glauben äußern als im Haß gegen die Manifestationen der Ungläubigen – im Wittern von Frevlern.“
Ging Marcuse bislang scheinbar von gleichwertigen Personengruppen mit jeweils unterschiedlichen heiligen Gefühlen aus, so bezieht er in der Schlusspassage seiner Überlegungen stärker jene Asymmetrie der Macht ein, die die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Groz‘ und seinen Unterstützern (darunter auch viele Christen!) einerseits, den konservativen Eliten, zu denen auch ein Gutteil der Richterschaft gehörte, andererseits kennzeichnete. Anstoßnehmen bedeute konkret „ein Inanspruchnehmen des Staates für bestimmte Gruppen“. Es müsse dann aber klipp und klar erklärt werden, „welche Gefühle heilig sind (also unter staatlichem Protektorat stehen) und welche Gefühle ohne Risiko verletzt werden dürfen, weil ihnen das Prädikat heilig nicht verliehen wird.“ In dieser Konsequenz diene Toleranz lediglich als Maske für jene heiligen Gefühle, „welche die Macht hinter sich haben, weil sie der Macht dienen“. Was Marcuse hier anprangert, hatte Rudolf Schlichter, ein Künstlerkollege von Georg Grosz, bereits zuvor in eine griffige Karikatur gepackt (Montag Morgen, 10. Dezember 1928): Der Richter über den „Christus mit der Gasmaske“, die vor ihm auf dem Tisch liegt, kanzelt empört den würdigen Gottvater ab, der offenkundig gerade eine Zeugenaussage zugunsten des Angeklagten abgelegt hat:
Wirkliche Toleranz, so schließt Ludwig Marcuse seinen Artikel, müsse bedeuten: „Verzicht auf jeden Anspruch, Anstoß zu nehmen.“ In der Debatte über die Gotteslästerung am Ende der Weimarer Republik blieb das eine deutliche Minderheits-, wenngleich keine völlige Außenseitermeinung. Die Debatten über die Verletzung „heiliger Gefühle“ sind heute so intensiv wie vor 90 Jahren, auch wenn diese Gefühle weniger mit religiösen denn mit profanen (ethnischen, nationalen, geschlechtlichen etc.) Identitäten zusammenhängen mögen. Marcuses Stimme aus der Vergangenheit ist alles andere als ein Schlusswort dazu, aber vielleicht ein in manchen Aspekten immer noch interessanter und aktueller Beitrag.
- Ludwig Marcuse, „Achtung, heilige Gefühle!“, in: Weltbühne, 26 (1930), S.914-916. [↩]
- Vgl. zuletzt Rosa von der Schulenburg, Was will, kann und darf Satire? Der Gotteslästerungs-Prozess gegen George Grosz, in: Sandra Frimmel/ Mara Traumane (Hg.): Kunst vor Gericht. Ästhetische Debatten im Gerichtssaal, Berlin 2018, S.249-265. [↩]
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Gerd Schwerhoff (19. Juli 2020). Achtung, heilige Gefühle! Kliotop. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qm3e