Ein Lehrstück invektiver Kommunikation
Worum es geht
Wie viele Gleichaltrige nutzt auch Mila, eine 16jährige Gymnasiastin aus dem Département Isère im Osten Frankreichs, gerne die Online-Plattform Instagram. Am 18. Januar 2020 eskaliert dort ein Streit, nachdem die junge Frau in einem Livevideo offen über ihre Homosexualität gesprochen und den Annäherungsversuch eines Mannes zurückgewiesen hat. Von anderen muslimischen Teilnehmern sieht sie sich nicht nur mit dem Vorwurf des Rassismus konfrontiert, sondern auch als „dreckige Hure“ bzw. „schmutzige Lesbe“ beschimpft. Mila antwortet mit einem weiteren Video, worin sie zu einem großen Rundumschlag ausholt: „Ich hasse Religion. Im Koran ist nur Hass darin. Islam ist Scheiße, das ist, was ich denke. Ich bin nicht rassistisch, überhaupt nicht. Man kann nicht rassistisch gegenüber einer Religion sein. Ich habe gesagt, was ich denke, du wirst mich nicht dazu bringen, das zu bereuen. Es gibt immer Leute, die sich aufregen, ich mache mir nichts daraus, ich sage, was ich will, was ich denke. Deine Religion ist Scheiße, deinem Gott stecke ich den Finger in den Arsch. Danke, auf Wiedersehen.“
Daraufhin bricht eine Welle von Schmähungen über die junge Frau herein. Nach eigenen Angaben erhält sie bis zu 200 Hassbotschaften in der Minute, darunter auch Morddrohungen. Schnell rät ihr die Leitung ihrer Schule aus Sicherheitsgründen von einer weiteren Teilnahme am Unterricht ab. Dort gibt es offenkundig einen großen Anteil von muslimischen Schülerinnen und Schülern, die sich durch ihre Äußerungen verletzt fühlen. Würde Mila an die Schule zurückkommen, so äußert einer von ihnen, dann würde sie getötet. Tatsächlich muss das Mädchen abtauchen, die gesamte Familie wird schließlich unter Polizeischutz gestellt. Sie befürchte, aufgrund ihrer Bekanntheit im ganzen Land keine Schule zu finden, die sie aufnehme, so sagt sie Wochen später.
Das scheint nicht übertrieben, denn schnell okkupiert die Angelegenheit die politische Öffentlichkeit und wird zur „Affäre Mila“. Abdallah Zekri, der Generaldelegierte des Französischen Rats des muslimischen Kultes und Präsident der nationalen Beobachtungsstelle gegen „Islamophobie“, erklärt, das Mädchen habe genau gewusst, was es tat: „Wer Wind sät, wird Sturm ernten“, fügt er hinzu. Die Aussagen Milas seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Justizministerin Nicole Belloubet scheint seinen Standpunkt zunächst zu unterstützen, indem sie die Beleidigung der Religion als einen „offensichtlichen Angriff auf die Gewissensfreiheit“ bewertet. Die Staatsanwaltschaft eröffnet sogar ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin wegen „Aufstachelung zum Hass“, das allerdings später eingestellt wird.
Schnell aber stehen die Kritiker Milas ihrerseits in der Kritik und die staatsanwaltlichen Ermittlungen richten sich gegen diejenigen, die Drohungen gegen Mila ausgestoßen hatten. Justizministerin Belloubet versucht, ihr Statement gegen Mila als „Ungenauigkeit“ herunterzuspielen. Zunächst ist es vor allem die extreme Rechte, die sich hinter das Mädchen stellt, etwa Marine Le Pen, die Führerin des Rassemblement National. Direkt zieht sie Parallelen zum Terroranschlag gegen das linke Satiremagazin Charlie Hebdo im Januar 2015, dem 11 Redaktionsmitglieder zum Opfer gefallen waren. Mitte Februar unterstreicht dann auch Präsident Macron in einem Interview, dass Religionskritik und Gotteslästerung in Frankreich gesetzlich erlaubt seien. Er folgt damit der Verteidigungslinie von Mila selbst, die sich schon früher auf ihr „Recht auf Blasphemie“ berufen hatte. Demgegenüber wirken Statements wie dasjenige von Ségolène Royal seltsam unbeholfen und kraftlos: Die Ex-Ministerin bejaht ebenfalls das Recht auf öffentliche Religionskritik, lehnt es aber explizit ab, die (wie sie sagt) ‚Respektlosigkeit eines Teenagers‘ zum Anlass einer Grundsatzdebatte über Meinungsfreiheit zu nehmen. Deswegen teile sie nicht den Hashtag #JeSuisMila. Was als Versuch der Beschwichtigung gedacht war, trägt Royal heftige Kritik von allen Seiten und den Vorwurf der Feigheit ein. Die Debatte ist so stark polarisiert, dass zwischen #JeSuisMila und #JeNeSuisPasMila kein dritter Standort mehr möglich scheint – tertium non datur.
Respekt vor dem Glauben oder Recht auf Gotteslästerung?
Um die Affäre Mila zu verstehen, bedarf es eines Blicks auf den weiteren kulturellen und historischen Kontext. Die hier aufscheinenden Konfliktlinien sind seit Jahrzehnten bekannt und wurden spätestens mit den Mohammed-Zeichnungen im Jahr 2005 virulent. Damals hatte eine dänische Zeitung den Propheten in einer Reihe von Karikaturen dargestellt, die von vielen Muslimen als Herabwürdigung ihrer Religion verstanden wurde. Das französische Satiremagazin Charlie Hebdo hatte diese Zeichnungen in der Folge nicht nur übernommen, sondern immer wieder eigene Karikaturen auf sein Titelbild gepackt, was ihm Prozesse, Drohungen und Attentate eintrug. Die Zeitschrift ist damit Exponentin einer laizistischen Politik, die Frankreich seit langem prägt. Mit der Revolution war dort der Straftatbestand der Gotteslästerung abgeschafft worden. Spätestens zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden im Land ein derber Antiklerikalismus und eine kämpferische Religionsfeindlichkeit salonfähig, während sie anderswo, etwa in der Bundesrepublik, bis heute prinzipiell unter Strafe stehen. Von ihren Protagonisten wurden sie als legitime Kritik an der finsteren Macht der katholischen Kirche verstanden.
Was lange Zeit als politischer Konflikt zwischen Christen und Säkularen innerhalb der westlichen Kultur erschien, wurde aber in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts – in Frankreich ebenso wie andernorts – in einen neuen, globaleren Kontext gerückt. Indem sich der blasphemische Spott nun gegen Verkörperungen und Vertreter des Islam richtete, wurde er zunehmend als Manifestation eines kulturellen Konfliktes, als clash of civilisations, interpretiert, und zwar von beiden Seiten. Folgt man den Wortmeldungen derjenigen, die sich als Vertreter ‚der‘ Muslime verstehen, so wurde deren Gemeinschaft als Ganze zum Opfer der Herabwürdigung aus den Reihen der hegemonialen, westlichen Kultur. Deren Islamophobie, die mindestens in mangelndem Respekt und fehlendem Einfühlungsvermögen zum Ausdruck komme, sei mindestens strukturell vergleichbar, wenn nicht identisch, mit dem weißen Rassismus. Umgekehrt postulierten die säkularen Kritiker a la Charlie Hebdo ihr ‚Recht auf Gotteslästerung‘ als eine Verteidigung westlicher Werte von Aufklärung und Demokratie und warnten davor, dass unter dem Deckmantel des Respekts vor den Anderen die Meinungsfreiheit abgeschafft werden könnte. Die starke Polarisierung gipfelte nach dem Mordanschlag auf Charlie Hebdo im Januar 2015 darin, dass sich die Lager unter den Hashtags #JesuisCharlie bzw. #JeNeSuisPasCharlie gegenüberstanden. Die Affäre Mila ist in gewisser Weise eine Art von Reprise dieses Grundkonfliktes, allerdings mit einigen Eigenheiten. Sie soll aber im Folgenden weniger in Hinblick auf diese spezielle Konstellation näher dargestellt werden, sondern als Exempel dienen für die Dynamik von Schmähungen und Herabsetzungen im Zeitalter digitaler Medien.
Zur Anatomie invektiver Kommunikation
Inwiefern kann die Affäre Mila als ein Lehrstück invektiver Kommunikation begriffen werden? Ich greife einige zentrale Aspekte heraus:
Erstens: Die Kommunikation in den sozialen Medien verschiebt die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Raum in dramatischer Weise.
Dass gegenseitige Schmähungen in der Öffentlichkeit, vor einem mehr oder weniger großen Publikum, stattfinden, ist seit jeher nicht weiter ungewöhnlich, vielleicht sogar eher die Regel als die Ausnahme. Stellen wir uns Mila und ihre Kontrahenten auf dem Pausenhof ihrer Schule vor: Beleidigungen werden gewechselt, andere Mitschülerinnen und Mitschüler stehen um sie herum, ergreifen vielleicht Partei oder versuchen im Gegenteil zu beschwichtigen. Es ist möglich, dass die Situation aus dem Ruder läuft, vielleicht sogar gewaltsam eskaliert. Aber irgendwann ist sie zu Ende, die Streitparteien trennen sich, die Menge geht auseinander. Es bleiben wohl negative Gefühle und Erinnerungen, vielleicht Hass und Rachsucht. Aber es gibt auch die Möglichkeit des Vergessens, zumindest des Verblassens, oder gar des ‚Überschreibens‘ alter Erfahrungen durch neues und anderes Erleben. In den sozialen Medien dagegen wird ein solcher Streit zeitlich und räumlich entgrenzt. Zeitlich wird er gewissermaßen auf Dauer gestellt und immer weiter verfügbar gehalten – selbst wenn das Video auf Instagram nach 24 Stunden gelöscht wird, ist es längst unzählige Male geteilt und damit weiterverbreitet worden. Damit gewinnt, räumlich gesehen, das Publikum eine neue Größenordnung: Potentiell kann jeder das Geschehen rezipieren und seinerseits darauf aktiv reagieren. Das betrifft natürlich jede Art von Kommunikation in den sozialen Medien, nicht nur Schmähungen und Beleidigungen. Aber starke, herabsetzende Worte besitzen eben nicht zuletzt einen eigenen Eventcharakter, der ihnen hohe Aufmerksamkeit sichert.
Zweitens: Damit steht nicht länger die unmittelbare Schmähung selbst im Mittelpunkt, sondern die anschließende Verhandlung über die Deutung der Schmähung.
Wir sprechen von „metainvektiver Thematisierung“. Das klingt exotischer als es ist, denn auch beim herkömmlichen Austausch von Beleidigungen ist das keineswegs unbekannt. Nehmen wir wieder unser Schulhofbeispiel: Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit werden auch dort die Worte und Gesten der Kontrahenten einer Bewertung unterzogen, von ihnen selbst, und mehr noch vom Publikum: „Du hast angefangen!“, „Das war gar nicht so gemeint!“ oder „Das ging jetzt aber unter die Gürtellinie!“ sind typische Versatzstücke einer solchen Bewertung, ebenso wie „Das der sich das traut!“ oder „Als Mädchen sagt man sowas nicht!“. Unter den angesprochenen Bedingungen der raumzeitlichen Entgrenzung des Geschehens nun wachsen die Bewertungsmöglichkeiten exponentiell an. Eine große Anzahl von Personen hat Gelegenheit, Partei zu ergreifen und einzelne, vielleicht sehr situativ getätigte Äußerungen mit scharfer Lupe zu untersuchen und in Ruhe zu bewerten. Diese Urteile tragen dann selbst wiederum herabwürdigenden Charakter.
Drittens: Schmähungen sind regelmäßig dann besonders folgenreich, wenn die Herabwürdigung sich auf ein Kollektiv bezieht, wenn also jemand in Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe herabgesetzt wird.
Auch das dürfte bereits im Alltag der Regelfall sein, wo jenseits von sehr persönlichen Beleidigungen („Dummkopf!“, „Arschloch“) eine Person aufgrund einer – zugeschriebenen oder tatsächlichen – Gruppenzugehörigkeit als minderwertig geschmäht wird: „Nigger“ oder „Hure“ sind eben nicht nur individuelle Schimpfworte, sondern rassistische bzw. sexistische Stigmatisierungen. Auch die zwischen Mila und ihren Kontrahenten gewechselten Schmähungen gehören in diese Kategorie, wobei das Mädchen direkt angegangen wurde („dreckige Lesbe!“), sie ihren Gegner dagegen über den Umweg „seiner“ Religion angrifft („Deine Religion ist Scheiße!“). Derartige identitäre Herabwürdigungen tendieren dazu, bei den Zuhörern Positionierungszwänge auszulösen, sich als Muslim bzw. als homosexuelle Frau mit den jeweiligen Akteuren zu solidarisieren und gegen „die Anderen“ Stellung zu beziehen.
Viertens: Wer für sich reklamiert, Mitglied einer systematisch geschmähten und herabgewürdigten Gemeinschaft zu sein, kann große Diskursmacht im öffentlichen Raum mobilisieren.
Herkömmlicherweise dient die Herabsetzung von Minderheiten der Bekräftigung von Feindbildern und der Kreierung von Solidarität innerhalb einer („gefühlten“) Mehrheit. Eine Schmähgemeinschaft entsteht. Mit gewachsener Sensibilität für die Rechte von und den Respekt gegenüber Personen, die traditionell wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft oder wegen typischer persönlicher Eigenschaften (ob Behinderungen oder roter Haare) herabgewürdigt wurden, konnten sich in jüngerer Zeit im öffentlichen Diskurs auch Opfergemeinschaften neu positionieren. Anklagen wegen Rassismus, Sexismus und Fremdenfeindlichkeit sind zu einem scharfen Schwert geworden, mit dessen Hilfe eigene Lizenzen zur Schmähung der Gegenseite erworben, die Immunisierung der eigenen Position oder Person gegen Kritik erreicht und eine Unterstützung durch die öffentliche Meinung eingeklagt werden können. Dabei ist der Status einer Gemeinschaft als Opfer von Herabwürdigungen in der Regel alles andere als unumstritten, denken wir nur an populistische Bewegungen, die aus der Behauptung, die Eliten missachteten das „Volk“, das sie wiederum repräsentierten, die Berechtigung zu hemmungsloser Schmähung von Politikern und Journalisten ableiten. Besonders abstrus wird es, wenn ausgerechnet der amerikanische Präsident Trump sich zum Opfer einer „Hexenjagd“ stilisiert.
Fünftens: Besonders brisant wird es dann, wenn in der öffentlichen Kontroverse die Geltungsansprüche zweier Opfergemeinschaften gegeneinanderstehen. Dabei zeigt der vorliegende Fall, wie prekär der Status dieser Gemeinschaften ist. Sprechen die sich durch Milas Worte verletzt fühlenden Protagonisten tatsächlich für ‚die‘ Muslime? Oder dürfen umgekehrt die Drohungen gegen Mila wirklich ‚den‘ Muslimen zugeschrieben werden? In beiden Fällen muss die Frage eindeutig verneint werden, und doch führt die Eskalation invektiver Kommunikation hier wie so oft dazu, dass totalisierende Gruppenidentitäten übermächtig werden, denen die Einzelnen kaum entkommen können. Prekär sind umgekehrt erst recht die Identitätskonstruktionen auf der Seite Milas. In der direkten Interaktion in den sozialen Medien agierte sie vor allem als junge Frau mit homosexueller Orientierung, und als solche scheint sie zunächst auch geschmäht und angegriffen worden zu sein. Im politischen Diskurs wurde sie dagegen stärker zu einer Repräsentantin der westlichen Kultur stilisiert und als solche auch zum Gegenstand von Kritik und Drohungen. Daran wirkten wohl beide Seiten mit: die Vertreter der „muslimischen Opfergemeinschaft“, weil die Attacken auf eine hochmütige Repräsentantin der herrschenden Kultur besser zu legitimieren waren als solche auf eine junge Frau mit einer besonders herausgestellten sexuellen Orientierung; ebenso wie die Verteidiger abendländischer Meinungsfreiheit, denen Mila als Bannerträgerin des Kampfes gegen den islamistischen Fundamentalismus gut ins Bild passte. Ségolène Royal war in gewisser Weise die einzige, die sich der Polarisierungslogik verweigerte, indem sie die Worte Milas, salopp gesagt, als pubertäre Entgleisung herabzustufen versuchte. Ein Ausstieg aus der Dynamik von Schmähung und Herabsetzung gelang ihr damit nicht – im Gegenteil, sie eröffnete gewissermaßen eine neue Front: Ihre Worte wurden weithin als invektive Äußerung entlang einer generationellen Bruchlinie verstanden, als herablassende Abqualifizierung einer älteren Politikerin gegenüber einer jungen Frau, die selbstbewusst ihre Rechte reklamierte.
Homo- vs. heterosexuell, ‚abendländische‘ Christen vs. ‚orientalische‘ Muslime oder eben Alte vs. Junge – es hat keinen Mangel an identitären Zuschreibungen, die immer einen fruchtbaren Boden für die Dynamiken invektiver Kommunikation darstellen.
Gerd Schwerhoff
Quellen:
Mathea Battaglia/ Charlotte Herzog: L’affaire Mila expliquée, in: Le Monde 29. Januar 2020
Ségolène Royal évoque «une adolescente qui manque de respect», in : Le Parisien, 2. Februar 2020
Affaire Mila : « J’ai voulu blasphémer », in : Le Point, 4. Februar 2020
Stefan Brändle: Die Affäre Mila und die Blasphemie, in: Frankfurter Rundschau 5. Februar 2020
Michael Vosatka: Frankreichs „Affäre Mila“, eine Themenverfehlung, in: Der Standard 14. Februar 2020
Augustin Herbet: Affaire Mila et affaire Mathilde Edey Gamassou : la gauche ne sait pas défendre ses camerades, in : Marianne 28. Februar 2020
Für die historischen und kulturellen Hintergründe:
Gerd Schwerhoff: Verfluchte Götter. Die Geschichte der Blasphemie. Frankfurt/Main: S. Fischer Verlag 2021
Für den konzeptuellen Kontext: Was ist Invektivität?
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Gerd Schwerhoff (9. Juni 2020). „L’affaire Mila“. Kliotop. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qm3b
Ein Gedanke zu „„L’affaire Mila““